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Auszug Kirchenrechnung
AT GemA Flaurling ChrF-kia-kk-kb-kire-1 · Part · 1824
Part of Chronikarchiv Flaurling

1824
Pfarrarchiv Flaurling
Kirchenrechnungen
Rechnung
Ueber das Vermögen der St:Margarethen Kirche zu Flaurling
Gerichts Hörtenberg, und Schloßberg für die Jahre, vielmehr
Liechtmeß 1821, 1822 et 1823 gestellt von dem dermahligen
Kirchprobst Joseph Tosch.
. . .
Actum in den Pfarrwidum zu Flaurling am 22ten Jenner 1824.
Vor dem Landgerichts Vorstand Titl Herrn Alois von Guggen=
berger, und dem Hochwürdigen Herrn Pfarrprovisor Franz Hirn.
In Gegenwart des Gemeindevorstehers Johann Schlierenzauer,
des Verrechners Joseph Tosch, und Gegenrechners Georg Mussack.
Aktuar: Joseph Heis.
...

Laut Stiftbrief vom 15.November 1722 hat die Kirche zu Flaur=
ling gegen ein ihr dargeschossenes Kapital von 150 f - kr
Tyroler oder 171 f 26 kr Reichs Währung die Errichtung eines
Kalvarienberges und Einhaltung desselben übernomenen, seit
vielen Jahren aber auf die Einhaltung desselben keinen Heller
verwendet, so, daß kaum mehr eine Spuhr von selben vorhanden ist.
Nachdem die Gemeindevorstehung schon seit einigen Jahren auf
die von der Kirche übernomenen Stiftungs Verbindlichkeiten
dringet, die Herstellung des Kallvarienberges aber nunmehr
bereits das Stiftungskapital erschöpfen würde, so wurde nach
reiflicher Berathung der Gemeinde-Vorstehung aus dem Kassa-
reste des Kirchprobstes ein Aversum von 71 f 26 kr R:W: zur
Herstellung des befraglichen Kalvarienberges angewiesen,
womit sich die Cemeinde-Vorstehung begnüget hat.
Hiemit wurde der Verrechner Joseph Tosch mit Zufriedenheit seines
Amtes entlaßen, und statt seiner der durch Stimenmehrheit erwöhlte
Georg Mussack in die Pflicht genomen.
Zur Bestätigung die Fertigung
von Guggenberger m./p.
Landrichter
Joseph Heis m.p.
Actuar
Franz Stanisl: Hirn m.p.
Decanal u.Pfarrprovisor
Johann Schlierenzauer
Gemeinds Vorsteher
Joseph Tosch.
Georg Mussack Kirchprobst
Franz Rauchnagl
Vorstand in Polling.

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Auszug Kirchenrechnung
AT GemA Flaurling ChrF-kia-kk-kb-kire-2 · Part · 1824
Part of Chronikarchiv Flaurling

1824
Pfarrarchiv Flaurling
Kirchenrechnungen
Rechnung
Ueber die Einnahmen, und Ausgaben für die St.Margrethen
Kirchen zu Flaurling Landgerichts Hörtenberg, und Schlosberg.
Vom 20ten Jänner 1824 bis 20ten Jänner 1825, das ist für
Liechtmeßen.
1824
Unter der Verwalter des Georg Mueßak.
...
A.
Haupt Vermögen
. . .
An vorjährigen Kasse Bestand.
Der gewest Kirchprobst Joseph Tosch ist als Kasse Rest
verbliebenen 192 fl 17 1/4 kr, davon ist aber der Ge=
meinde Flaurling zur Herstellung des Kalvarienberges eine
aversum gemäß der letzten Rechnungs-Revision von 71 f 26 kr
R.W. abgetretten worden, worüber alda noch zu
verrechnen kommt ..................... 120 f 51 1/2 kr
. . .
Ausgaben
N. 14. Dem Anton Ehrhart, Gemeinde Kassier wurden
zur Herstellung des Kalvarienberges über
die 71 f 26 kr, welche bei dem Empfang
abgesetzet worden sind, noch weiters zu
diesem Ende hinaus bezahlt .. .. 8 f 40 kr
N. 16. Ferners dem Tischler seine Arbeit
im Kalvarien Berg bezahlt . . .. - f 14 kr

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AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-t-fp-2 · Part · 1825-11-26
Part of Chronikarchiv Flaurling

Copia.
Actum in der Landgerichts Kanzley Telfs den 26ten
November 1825
Von dem k.k.pr. Landgerichts Verwalter Herrn
Aloys von Guggenberger
Actuante Joh. Nößing.
Diesem Landgerichte ist durch das hohe kreisämtliche
Ceskript vom 31ten vorigen Monates Zahl 6907/1214: Publ. der
Auftrag geworden, die mit landgerichtlichen Berichte vom
23ten vorigen Monates Zahl 1362 angezeigte Differenz we-
gen der Conkurrenz der Gemeinde Polling zu den Wu-
stungsamlagen der Anwaltschaft Flaurling im Vergleichs-
wege auseinander zu setzen.
Zu diesem Ende wurde heute Tagsatzung angeord-
net und nachdem sowohl Flaurlinger als Pollinger seits
ein zahlreicher Ausschuß erschienen ist, der Gegenstand
der Verhandlung umständlich vorgetragen, das Verhält-
niß von Polling, und Flaurling als politischer, und kirch-
licher Körper umständlich auseinandergesetzt, und ihnen zu-
gleich das sonderbare unzuverläßige zu so vielen Differenzien
die Veranlaßung gegeben habende bisherige Konkurrenz-
verhältniß eben so, wie die Zweckmässigkeit, Leichtigkeit, und
Unveränderlichkeit der Concurrenz des Steuerfuses anschaulich
gemacht.
Sowohl die Intressenten von Flaurling, als jene von Polling
haben sich sohin einverständlich erkläret - zufolgenden
Vergleiche

  1. a. Flaurling, und Berg, so wie Polling, und Berg bildet eine
    eigene Gemeinde, und jede dieser Gemeinden soll fortan
    einen eigenen Gemeindevorsteher, Kaßier, und Steuer-
    treiber haben: Jede Gemeinde stellet ihr eigenes Präliminar
    und hat ihre eigene Gemeinds- Rechnung
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AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-t-fp-3 · Part · 1825-11-26
Part of Chronikarchiv Flaurling

b. Nur die Feuerlöschgeräthschaften bestreiten beide Gemeinden
gemeinschäftlich so lange nicht jede Gemeinde ihre eigenen besitzt.
c. Die Alpe besitzen beide Gemeinden gemeinschäftlich, es
versteht sich also von selbst, daß auch die Alpenkosten gemeinschäft-
lich bestritten werden müssen.

  1. In kirchlicher Hinsicht bilden beide Gemeinden einen Kirchspiel
    a. Die Pfarrkirche, der Frühmeßwidum resqective Riesenstift
    und das Meßner-Gebäude gehet beide Gemeinden gemein-
    schäftlich an, eben also auch die Kosten auf den gutbaulichen
    Zustand derselben ihre Versicherung durch den Beytritt zur
    Brandassecurranz durch die Erhaltung der Känzingbacharche
    bis zum Markstein der Pfarrkirche gegenüber
    b. Aus dem nämlichen Grunde konkurriren auch beide Ge-
    meinden gemeinschäftlich zu dem Gehalte der Schullehrer.
    c. Nachdem der Nachtwächter auch für die Pfarr-Kirche, Riesen
    stift, oder Frühmeß, und Schulgebäude, und für das Meßner-
    Haus-Dienste leistet, so erkläret sich Polling zu dem Gehalte
    des Flaurlinger Nachtwächters per 20 f -k jährlich 1f 30 k R. W
    zu konkurriren.
  2. In voller Überzeugung, daß nur in dem Steuerfuse eine
    Ziffer unbestreitbarer, und zugleich billiger Maaßstab zufinden
    sey, erkläret der Ausschuß von Flaurling, und Polling das
    bisher bestandene Konkurrenz-Verhältniß hiemit kraft, und
    wirkungslos, und bestimmen zugleich, daß an die Stelle desselben
    der Steuerfus in Wirksamkeit tretten solle.
    Nach diesen Belegungsfus sollen auch die Kosten auf
    die Herstellung des schadhaften Meßnergebäudes, so wie sie
    pro 1826 preliminirt sind, repartirt werden.
  3. Jene Renumerationen, welche ein jeweiliger Ge-
    meindekassier bey den Bauführungen hinsichtlich der Gemein-
    schäftlichen Gebäude Alpen etc. und Archen ins Verdienen
    bringt, sollen in den einschlägigen Präliminar den prä-
    liminirten Kosten zugeschlagen werden.
    Es wird nun um die hohe kreisämtliche Ratifikation
    dieses Vergleiches, und die Außerwirkungsetzung der
    von der Oberösterreicherischen Landesstelle gegebenen
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AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-t-fp-4 · Part · 1825-11-26
Part of Chronikarchiv Flaurling

Verordnungen vom 9ten April, und 19. Mai 1758 des Ver
gleiches vom 16. Juli 1785 vom 24. Brachmonats 1795, und
aller einschlägigen früheren Verhandlung gebethen.
Zur Bestättigung die Unterschriften.
L. V?. v. Guggenberger m/p
Landrichter
Joh. Nößing m/p
actuar
Johann Schlierenzauer.
Gemeindsvorstand.
Anton Ehrhart.
Gemeindskassier.
Aloys Helbert.
Johann Hepperger
Franz Rauchnagl.
Gemeindsvorstand.
Sebastian Schensleben
Klement Schuler
Joseph Pötsch.
Obigen Vergleiche zwischen der Gemeinde Flaurling
mit Berg und Polling mit Berg, hinsichtlich der Einfüh-
rung des Steuerfuses zur Bestreitung aller gemein-
schäftlichen Bedürfnisse mit Aufhebung sämtlicher bisher
bestandener Konkurrenz Maaßstäbe- wird die Genehmi-
gung hiemit ertheilt.
Vom Kais: Königl. Kreisamt.
im Oberinnthale
Imst am 1. December 1825.
L. V Fr. Edler v. Römer m/p.
K: K: Gub. Rath. u. Krshptm.

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