Teil 3 - Trennungsvertrag von Flaurling und Polling

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Signatur

AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-t-fp-3

Aktenplan

Alternative Signatur

Titel

Trennungsvertrag von Flaurling und Polling

Datierung

  • 1825-11-26 (Anlage)

Stufe

Teil

Umfang und Medium

Seite

Bestandsbildner od. Urheber

(1998)

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Beschreibung

b. Nur die Feuerlöschgeräthschaften bestreiten beide Gemeinden
gemeinschäftlich so lange nicht jede Gemeinde ihre eigenen besitzt.
c. Die Alpe besitzen beide Gemeinden gemeinschäftlich, es
versteht sich also von selbst, daß auch die Alpenkosten gemeinschäft-
lich bestritten werden müssen.

  1. In kirchlicher Hinsicht bilden beide Gemeinden einen Kirchspiel
    a. Die Pfarrkirche, der Frühmeßwidum resqective Riesenstift
    und das Meßner-Gebäude gehet beide Gemeinden gemein-
    schäftlich an, eben also auch die Kosten auf den gutbaulichen
    Zustand derselben ihre Versicherung durch den Beytritt zur
    Brandassecurranz durch die Erhaltung der Känzingbacharche
    bis zum Markstein der Pfarrkirche gegenüber
    b. Aus dem nämlichen Grunde konkurriren auch beide Ge-
    meinden gemeinschäftlich zu dem Gehalte der Schullehrer.
    c. Nachdem der Nachtwächter auch für die Pfarr-Kirche, Riesen
    stift, oder Frühmeß, und Schulgebäude, und für das Meßner-
    Haus-Dienste leistet, so erkläret sich Polling zu dem Gehalte
    des Flaurlinger Nachtwächters per 20 f -k jährlich 1f 30 k R. W
    zu konkurriren.
  2. In voller Überzeugung, daß nur in dem Steuerfuse eine
    Ziffer unbestreitbarer, und zugleich billiger Maaßstab zufinden
    sey, erkläret der Ausschuß von Flaurling, und Polling das
    bisher bestandene Konkurrenz-Verhältniß hiemit kraft, und
    wirkungslos, und bestimmen zugleich, daß an die Stelle desselben
    der Steuerfus in Wirksamkeit tretten solle.
    Nach diesen Belegungsfus sollen auch die Kosten auf
    die Herstellung des schadhaften Meßnergebäudes, so wie sie
    pro 1826 preliminirt sind, repartirt werden.
  3. Jene Renumerationen, welche ein jeweiliger Ge-
    meindekassier bey den Bauführungen hinsichtlich der Gemein-
    schäftlichen Gebäude Alpen etc. und Archen ins Verdienen
    bringt, sollen in den einschlägigen Präliminar den prä-
    liminirten Kosten zugeschlagen werden.
    Es wird nun um die hohe kreisämtliche Ratifikation
    dieses Vergleiches, und die Außerwirkungsetzung der
    von der Oberösterreicherischen Landesstelle gegebenen

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

    Schrift in den Unterlagen

      Anmerkungen zu Sprache und Schrift

      Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

      Findmittel

      Erstelltes Findmittel

      Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

      Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

      Verwandte Verzeichnungseinheiten

      Verwandte Beschreibungen

      EAP

      Name

      Materialtyp

      Identifikator "Beschreibung"

      Archivcode

      Benutzte Regeln und/oder Konventionen

      Status

      Erschließungstiefe

      Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

      Quellen

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