Zur Aufbewahrungdem BürgermeisteramtübergebenFlaurling 15. II 1926Puelacher Bürgm.
die 3 lezten Zeilenist nachtag und hat die(Unterzeichnerin) selbst veranlaßtrespekt. selbst dazu gesagt.Es hat sich gehandeld das derZiechsohn (Name) das Bürgerrech...
Vom Pächter und der Verpächterin wird ein Inventar aufgenommen und nachÜbernahme sind die Pächter verantwortlich dafür.Diese Bedingungen wurden bei der Gemeindetagsitzung am 18 Februar1938 genehmigt.Flaurling am 19 Februar 1938.Schweigl Bürgermeis...
BürgermeisteramtFlaurlingDie Rechnung Engelbert Handl,Telfs habe ich geprüft u. zu Recht befunden derBetrag von RM 103,63 kann ausgezahlt werden.Mit der Forderung des Josef Grill bitteich zuzuwarten.Heil Hitler!Polling, 17. Sept. 1938Unterschrift
An denHerrn Bürgermeister der Gemeinde FlaurlingJosef SchreierFlaurling
Abs. Soz. Partei Österreich, LokalorganisationFlaurling, (Akkermann Jgnaz, Gasthof Hellbert)
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 12. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 360 - Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch f...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
in Spalte10 Höhenlage des Festpunktes:11 Höhenlage des Staumaßes:12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:Alois Waldhart, "Rangger; H.Nr. 17 i...
in Spalte10 Höhenlage des Festpunktes:11 Höhenlage des Staumaßes:12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:Paul Hendl „Hoiseler" und Genossen i...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 8. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 354- Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch für...
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 8. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 350- Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch für...
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 8. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 352- Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch für...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 8. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 349- Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch für...
in Spalte10 Höhenlage des Festpunktes:11 Höhenlage des Staumaßes:12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:Vinzenz Höpperger, H.Nr. 29 und genossen ...
in Spalte18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußtenGewässerstrecken:19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anla...
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 8. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 353- Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch für...
Amt der Tiroler LandesregierungInnsbruck am 12. 11.1960Zahl:Betreff:Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 361- Blatt Nr.1WasserbuchbescheidGemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist indas Wasserbuch fü...