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SN_Austria-Statistik/term3x1242
Toon aantekening(en)
Hiërarchische termen
Pfaffenhofen
Pfaffenhofen
NT Höll
NT Nößlachhütte
NT Seiserhütte
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SN_Austria-Statistik/term3x1242
NT Höll
NT Nößlachhütte
NT Seiserhütte
Protokoll
aufgenommen in Flaurling em 2. September 1926 zwecks Regelung
der Weideverhältnisse im Hochedergebiet.
Gegenstand bildet die Beschwerde des Bezirkes Imst wegen Ueber-
tritt von Schafen und Ziegen aus dem Bezirke Innsbruck
Anwesend: Die Bürgermeister von Pfaffenhofen, Oberhofen, Flaurling
und der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.
1.) Das Bürgermeisteramt von Pfaffenhofen gibt bekannt, dass
auf der Pfaffenhofneralpe und auch im übrigen Gemeindegebiete von
Pfaffenhofen keine Schafe und Ziegen weiden.
2.) Aus der Gemeinde Oberhofen befinden sich ca 150 Stück Schafe
auf der Oberhofner Galt-und Melkalpe und weiden dieselben seit
längerer Zeit auf eine Entfernung von mindestens 2 Wegstunden von
der Imster Bezirksgrenze. von der Gemeinde Stams kam vor ca 2 Wochen
ein Bote der Gemeinde, der den sofortigen Abtrieb von 40 Stück ge-
pfändeten Schafen aus dem Stamsergebiet verlangte. Das Bürger-
meisteramt hat gleich den Schafhirten von Oberhofen hingeschickt
und hat derselbe diese Schafe als zur Gemeinde Silz gehörig bezeich-
net. Der Silzer Schafhirte soll dann angeblich die Zugehörigkeit
der Schafe nach Silz geläugnet haben.
3.) Die Gemeinde Flaurling besitzt ca 300 Stück Schafe und 15 Zie-
gen auf der Faurlingeralpe.
Die Ziegen bleiben in aller nächster Nähe der Hütte (werden
gemolken). Die Schafe stehen unter einem verlässlichen Hirten und
sind stets weiter als 2 Wegstunden von der Imster Bezirksgrenze
gehalten worden
Die Gemeinde Rietz soll ca 50 Schafe im Hochedergebiet haben,
welche unter keinem Hirten stehen.
4.) Ein Uebertreten von Schafen aus Inzing im Imstergebiet ist
auf mehrere Wegstunden weit nicht möglich.
Veterinärpolizeiliche Massnahnen:
Alle Schafe der Gemeinde Oberhofen und Faurling sind zu sammeln
und gegen die Inzingeralpe zu überstellen. Diese Schafe sind unter
./.
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Zonder titelzwei verlässliche Hirten zu stellen, welche Sorge zu tragen haben,
dass die Tiere auf eine Entfernung von mindestend zwei Wegstunden
von der Imster Bezirksgrenze abgehalten werden.
Die Schlachtung und der Abtransport des Fleisches von Schafen
von der Oberhofner-und Flaurlinger Alpe wird gestattet doch müssen
die Klauen entfernt werden und sind die Häute auf der Alpe einer
Desinfektion zu unterziehen und zu trocknen.
Den Gemeinden Pfaffenhofen, Oberhofen und Flaurling wird ge-
stattet hochträchtige Rinder und Kälber aus den Alpen ihres Gemeinde-
gebietes in Feldstädel überstellen zu dürfen. Diese Tiere sind unter
eigene Wartung zu stellen.
Der übrige Alpabtrieb wird separat geregelt.
Flaurling,am 2. September 1926
Der Amtstierarzt:
Dr. Lenninger e.h.
Tierarzt
Johaln Pöham Burgerneister
Johann Mair Bürgermeisterstellvertreter
Alois Waldhart
Ergeht an
dis Bezirkshauptmannschaft Imst
das Bürgermeisteramt in Pfaffenhofen
das Bürgermeisteramt Oberhofen
das Bürgermeisteramt Flaurling
das Gendarmeriepostenkommando Telfs
das Gendarmeriepostenkommando Zirl
zur Kenntnis und Durchführung bezw. Kontrolle.
Errichtung des Seelsorgsraums
Zonder titel