Auf die Zuschrift des Hohen Tiroler Landesausschusses vom 20.August Nr 9272 betrefs der Klage einiger Gemeinde-Angehörigen wegen Herabsetzung der jährlichen Entschädigungsquote von 16 fl. auf 10 fl. aus den Zinsen der von der Südbahn angekauften Gemeindewald Grund, sieht sich unterfertigte Gemeindevorstehung veranlaßt, folgentes zu erwiedern.
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