Signatur
AT GemA Zams 7-9-30
Alternative Signatur
Titel
1525 Mai 19, Innsbruck
Datum/Laufzeit
- 1525-05-19 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift beglaubigt vom 20. Juni 1718, 4 Blatt geheftet mit Siegel und Unterschrift des Gerichisschreibers Mantn Jais.
Bestandsbildner/Urheber
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
- Anläßlich des Streites zwischen dem Kammerprokurator Dr. Jakob Frankfurter und den Gerichtsleuten von Landeck wegen der jüngst bewilligten Steuer und der Schießung des Wildes wird vom o.ö. Hofrat entschieden, daß sie von ihrem Steueranschlag je 100 Gulden zu vier genannten Terminen auf Schloß Landeck, Kronburg und Wiesberg reichen sollen. Weiters sollen die Gerichtsuntertanen im Zammer Gebirg das Steinwild, und wo die Gemsen sonst ihren Einstand haben oder ein weiteres Lustgejaid ausgezcigt wird, hegen und kein Wild schießen oder fällen. Die Ahn- und Weiderecmg dürfen wie bisher ausgeübt werden. Die Untertanen sind auch berechtigt, Bären und andere schädliche Tiere zu schießen. Sie dürfen daher im Gebirg ihre Büchsen tragen, außer in den zwei ausgewiesenen Lustgejaiden. Das Schießen von Rotwild und Schwarzwild ist aber generell verboten. Die Strafe für die Nichtbezahlung der auferlegten Steuer wird erlassen und mit dem Kammerprokurator obiger Vergleich geschlossen. Davon wird am 17. Mai 1557 eine beglaubigte Abschrift erstellt.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1918 1919 1920 1923 1924
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/20
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise