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Date(s)
- 1575-07-23 (Creation)
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Extent and medium
Papier-Libell 12 Blatt , Abschrift beglaubigt vom 18. Dez. 1727
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Scope and content
Weideordnung der Gemeinden Bichlbach und Lähn: Am Georgentag sollen jährlich je zwei Dorfmeister für Bichlbach und Lähn gewählt werden, welche taugliche Hirten aufzunehmen haben. Sie bestimmen den Hirtenlohn, lassen die Alpwege ausbessern, treiben das Grasgeld ein und legen darüber Rechnung. Die Nachbarschaft steuert nach Anzahl der Heufuder. Für fünf Heufuder sind zwei Kühe zu veranschlagen. Ein Pferd entspricht zwei Kühen, vier Galtrindem, acht Jungkälbern oder 12 Schafen mit Lämmern usw. Schafe und Ziegen sollen ins Gebirge und nicht auf die Kuhweide getrieben werden. Ohne Wissen des Dorfmeisters darf kein fremdes Vieh aufgenommen werden. Neben Steuer und Hirtenlohn sind 12 kr Grasgeld zu zahlen. Am Maientag sind die Zäune zu machen. Krankes Vieh darf nicht aufgetrieben werden. Galtvieh soll auf das Prustegg, den Spiegelsehrofen und auf den Mötschen, jedoch nicht in die Stapfwies getrieben werden. Jungpferde kommen zuerst zum Nötschen (Mötschen?), dann in den Lichten Brand, auf den Berg, nach Jakobi in das Albele, Stapfwies, in das Töbele und Oberwies. Bei genannten Übertretungen werden für Pferde 24 kr und für Rinder 12 kr eingehoben und diese der Obrigkeit gemeldet. Im Herbst werden die Grenzen mit Lähn neu vermarkt.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2036 2071
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/4/3
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
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Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial