Vergleich zwischen Zams und den Nachbarn in der Madau wegen Weidestreitigkeiten. Zains klagt die Bauleute der St. Andrä-Pfarrkirche wegen ungebührlicher Abatzung und Abmähung in der Madau. Darauf werden 2 Böcke gepfändet, die jedoch von den Madauern aus ... »
Vergleich zwischen Zams und den Nachbarn in der Madau wegen Weidestreitigkeiten. Zains klagt die Bauleute der St. Andrä-Pfarrkirche wegen ungebührlicher Abatzung und Abmähung in der Madau. Darauf werden 2 Böcke gepfändet, die jedoch von den Madauern aus den Pfandställen nicht ausgelöst werden. Die Madauer sind auch säumig, die Steuer in die Gedingstatt Zams zu zahlen. - Nach Beilegung des Streits werden vom Richter Jakob Stockhl (Gerichtsschreiber Elias Kolb, Beisitzer Kaspar Prantauer zu Perfuchs u. Christiand Heis zu Perjen) die Vergleichsschriften vorgelesen, um sich daran beiderseits zu halten und die Grenzen einzuhalten. Die 16 Gulden Wustung müsssen die Madauer sofort bezahlen. Als Gutmachung werden von den Singerischen Madauern 10(1 Gulden und von den Hintern Madauern 50 Gulden eingehoben. Künftig muH sich der Zammer Dorfvogt nach Augenschein mit den Hirten um bessere Information kümmern. Die Wirtskosten zahlt der Kläger und die Gerichtstaxen beide Parteien zur Hälfte. Die Einhaltung geloben von Zams Paul Giterl, Dorfvogt, Ulrich Hamerl, Kirchmair, Balthasar Tialer, Georg Zobl, Baiegi Giterl und Jakob Georg; von den Beklagten: Hans Singer, sein Bruder Christian, Thomas und Balthasar Wolf, Georg Scharff und Hans Wolf. Siegler: Pflegsverwalter und Richter zu Landeck Jakob Stockhl
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