Die Untertanen des Montafon einerseits und die Gemeinden Steinsberg und Guarda von Unterengadin anderseits vergleichen sich wegen der 'gemeinen Besclmiizung' auf der Alpe Vermont, weiche den Engadiner Gemeinden gehört. Von Seiten Österreichs werden Benno ... »
Die Untertanen des Montafon einerseits und die Gemeinden Steinsberg und Guarda von Unterengadin anderseits vergleichen sich wegen der 'gemeinen Besclmiizung' auf der Alpe Vermont, weiche den Engadiner Gemeinden gehört. Von Seiten Österreichs werden Benno Graf Brandis. Erbkämmerer und Geheimer Rat, Johann Valentin Schmidt von Valenstein, o,ö. Regimentsvizekanzler und Johann Jakob Arparell nominiert und von den gemeinen Drei Bünden Obristleutnant Ambrosi Planta von Wildenberg, alter Landrichter zu Mal ans, Hhmptmann Georg Viezel, alter Landmann zu Zuoz, sowie Peter Titsch und Hans Verseil als Bevollmächtigte des Tales Montafon, sowie genannte Vertreter des Vcltlins und des Steinsberger Gerichts. Die Kommission einigt sich, daß die Engadiner Gemeinden den Montafonern für die gemeine Beschmtzung und Besteuerung einen einmaligen Betrag von 200 Gulden bar bezahlen soll, vorbehaltlich des Zukaufs weiterer österr. Alpen. Den Engadinern ist der Durchtrieb des Viehs auf der Landstraße zu gestatten. Siegler: Brandts, Valenstein, Arparell, Planta und Viezel
«