Auf Bitte der Gemeindsleute von Zams bei der o.ö. Regierung werden ihnen die beiden Urteile betreffend den Wassergenuß auf der Zammer Alpe in Premstall (Premstal) und da. bei der großen Fichte entspringende Wasser, sowie die strittigen Weiderechte in ... »
Auf Bitte der Gemeindsleute von Zams bei der o.ö. Regierung werden ihnen die beiden Urteile betreffend den Wassergenuß auf der Zammer Alpe in Premstall (Premstal) und da. bei der großen Fichte entspringende Wasser, sowie die strittigen Weiderechte in Ober- und Untcrpatscheid, Gallugg und großen Anreit (Anreith), welche durch alle drei Instanzen liefen, am 18. Febr. 1064 zusammengefaßt, bestätigt und besiegelt Das Wasserrecht wird den Zammern im Ersturteil bestätigt, in der Appellation vom 17. Sept. 1658 durch Rilenal (Rufenall) als Kläger abgewiesen und im Revisionsurteil wird entschieden, daß die Rifenaler die Kommissionskosten allein zu tragen haben. - Beim Weidestreit hingegen wird den klagenden Rifenalern das Weiderecht bestätigt, aber in der Unterpatscheid nur eine Mitatzimg für Ziegen und Schafe gestaltet, jedoch nicht für Rindvieh. Sie dürfen die Weiden der Zammer nur maßvoll genießen und nicht überweiden. Auch in der Kammerläulerung und im Revisionsurteil wird das Ersturteil und der Kommissionsbescheid Cyriac Troyers, o.ö. Regimentsrat bestätigt. Daher bezahlen im Weideslreit die beklagten Zammer die Kommissionskosten. Siegler: Erzherzog Sigismund Franz Pergament -Libell, 6 Bl., S. anh. vom 23. Jan. 1664 an Pflegsverwalter von Landeck Jakob Stöckl ausgefertigt; Beglaubigung des Prunklibells (Goldinitialen) vom 18. Febr. 1664. (Alte Sign. 61)
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