Einzelstück 312 - 1663 IV 18

Signatur

AT StA Lienz 7-9-312

Alternative Signatur

Titel

1663 IV 18

Datum/Laufzeit

  • 1663-04-18 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original n. Pergament 58,2 cm x 30,8 cm m. PI. 3,5 cm, anhangendes Siegel in Holzkapsel

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Vertragsbrief zwischen Wolfgang und Hanns Wa1dner in der Auss. Ainet und der Bürgerschaft von Win di sch Matrei. Der Pfleger in Virgen Veit Jacob Hebenstreith entscheidet in dem Streit der genannten Parteien um eine Laube, nachdem Wolfgang und Hanns Waldner von Sigmundt Stampfer, slzb. Einnehmer und PflegsVerwalter all da,abgewiesen worden waren, weil dieser in der obigen Gemeinde eine Behausung hat. Beisitzer: Blasius Träger in der Lackhen, Paul Lügner in der Gassen. Beistand der Waldner: Wolf Stainer. Die Waldner beklagen sich, daß die Bürgerschaft sich seit zwei Jahren unterstanden hat, in der Lauben, die immer zu ihren Gütern in der Au gehört hat, zu hacken,.Die Laube liegt oberhalb des Prugger Weges, der nach Virgen geht, außerhalb des Totenbühel über den Weg, nach diesem Eck gerade hinauf an den Prossegger Kirchsteig, der auch nach Virgen geht, diesem Steig folgend bis zum Zabernig und weiter hinab an des Jacob Waldners zu Pruggen Zaun. Die Waldner verlangen die Wiederhersteilung des alten Rechtes und Kostenersatz. Dagegen brachte die Bürgerschaft durch ihren Vertreter Blasy Wohlgemuth, Bürger und Gastgeb zu Windisch Matrei vor, daß dieses Stück Laubung bereits früher strittig gewesen sei und nach dem Gerichtsprotokol1 vom 22, Juli 1541 wurde beiden Teilen verboten bei 10 fl 60 kr Strafe, bis zur Austragung des Streites die Laubung zu nutzen. Laut eines von der Bürgerschaft bei gebrachten Briefes gehört das 'Geriebat' oberhalb des Weges und das 'Fahrogg' oberhalb des Weges der Bürgerschaft und damit auch die Lauben vom Fahregg oberhalb des Wegs an bis ins Ruggental. Die Bürgerschaft verlangt daher, daß die Waldner die von ihnen errichtete Einfangung auflassen und Schadenersatz leisten. Schiedsspruch: Die Laubung oberhalb des Weges fällt allein der Bürgerschaft zu Lienz zu. Dagegen soll das 'Erlach' und die Laubung in der Au von der Weyer-Pruggen bis an das Haus des Georg Gloggner folgend an den Zaun der Waldner ihnen allein gehören, was das Laubhack betrifft. Der Blumbesuch bleibt aber weiterhin der Nachbarschaft gestattet. Handgeloben: Wolfgang und Hans Waldner; für die Bürgerschaft: Sigmundt Stampfer, Pflegverwalter, Dominicus Forstlechner, tir. und slzb. Bergrichter und Waldmeister im Namen seiner Ehefrau und ihrer Brüder, die Lasserischen Geschwister, Sebastian Winckhler, Alban Gloggner, Hanns Schmölzl. Zeugen der Siegelbitte: Blasy Troger und Paul Lögner Siegler: Veit Jacob Hebenstreit, Pfleger in Virgen

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 5/344

EAP

Themen

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Namen

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Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

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