Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1667-05-25 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Pap. Abschr. 9 Bl. mit Unterschrift von Gerichtsschreiber Kolb
Bestandsbildner/Urheber
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Von den 101 veranschlagten Hirtschaften des Zehent Stanz entfallen auf Petlneu 13 1/2, wovon am Langetsberg 7 und auf der Alp Kaiser 6 1/2 zugewiesen werden. Dazu erhalten sie vom Zehent Stanzertal 2 fl und von Paznaun 1 fl 30 kr. Für ein Rind sind jährlich 1 fl 30 kr Weidegeld zu entrichten. Es wird beschlossen: Keine Kühe dürfen vor dem Galtvieh auf die Alm fahren. Die Verwaller Schafe sollen den Gamp(p)en nicht mehr weiden. Vor der allgemeinen Alpfahrt darf nicht aufgetrieben werden. Der Auftrieb auf die Schafalp in Alperschon (Alpersohn) erfolgt wegen Entfernung in 2 Etappen. Die Aufnahme tremder Kälber in Alperschon ist verboten. Die Alpe Verwall soll den Kühen verbleiben und den Ochsen probeweise das Frasch hinterm Wald zugewiesen werden. Das Holzhacken bei den Thajen wird mit 1 fl 30 kr bestraft. Die Heimweiden sind auf Kosten der Betroffenen zu vermarken.
Pians hat viele G üter in Grins, was bei den Hirtschaften ausgeglichen werden muß. Die Melchalpen dürfen vom Galtvieh nicht überfahren werden. Der Stierhaufen muß gesondert geweidet werden, ebenso die Ochsen und Kälber. Auch Roß-, Schaf-, Ziegen- und Heimweide werden geregelt.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152, hier: S. 106 -107 (Nr. 3).