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- 1687 (Creation)
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Papier Abschrift 4 Blatt unbeglaubigt
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Die Verordneten des Gerichtsausschusses von Windischmatrei und Defreggen beschweren sich beim Bergrichter Dominikus Forstlechner wegen einer Neuerung in Waldungssachen. Man wolle nicht von jedem Stamm Zimmerholz 1 kr bezahlen, sondern wie früher bei Errichtung eines Feuer- oder Futterhauses nur ein Pauschale von 1 Gulden Auch die Neuerung, daß man von jeder Holzröhre für den Brunnen 1 kr geben soll, galt früher als Hausnotdurft. Es ist gegen alte Gewohnheit, daß man für Gemeinschaftsarbeiten Robot ohne Entschädigung leisten müsse. Früher war es auch nicht verboten, in den Lärchenwäldern Plissen zu rechen, um sie als Streu zu verwenden. Da viele Güter keine Almrechte haben, könne man ihnen das Weiden in den Lichtungen nicht verbieten. Früher durfte man im Frühling auch die Ziegen in die Waldung treiben, da ohnedies nur wenige Ziegen haben. Künftig sollen von jedem Lärchen Fichten-, Föhren- und Zirbenstamm 2 bis 3 kr bezahlt werden, obwohl früher nur die Lärchen bei der jährlichen Waldverleihung damit belegt waren. Die Zehrung für Waldmeister, Roß und Knecht bei der Auszeigung wird abgelehnt. Man solle die alten Gewohnheiten so belassen wie sie auf der hochfürstlichen Waldung auf Kienburg (Khüenburg) üblich seien.
Appraisal, destruction and scheduling
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Conditions governing reproduction
Language of material
- German
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Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 1203 1204 1205
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 21/71
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