Signatur
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Titel
Datum/Laufzeit
- 1708-06-18 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament 67 cm x 68 cm m. Pl. 3 cm, anhangendes Siegel in Holzkapsel
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Vertrag zwischen Christian Tausch, Richter und Gastgeb im Khröll, Peter Khoffler dem Altern, Peter Khoffler dem Jüngern, weiters Thoman Sanntner, Michael Ronaeher, Joseph Troyer, Christian und Peter Unterkhircher, alle in St, Jacob im Deffreggen, Gericht Virgen hausend und den Nachbarn Veit Leitner, Mathes und Georg Eder, Balthasar Oppeneiger, Mathes Khröll, Peter Obkhircher, Sebastian und Christian Oppeneiger wegen Auftrieb des Stoß- und Kleinviehs sowohl 'in Grenten' als auch 'unter der Pleß'. Die obere Nachbarschaft verweigert der unteren das Recht auf Auftrieb. Die untere Nachbarschaft führt an, daß sie bis vor kurzer Zeit ungehindert bis zum Peter- und Paulstag aufgetrieben habe, und damit quasi im Besitze dieses Rechtes sei. Es bestunden bereits Vertrage aus den Jahren 1668 und 1684. Von der Herrschaftsverwal tung wurde am 5. Marz d.J. eine Deklaration erlassen. Alle drei Urkunden wurden von den beiden Parteien verschieden ausgelegt. Der Vertrag wird abgeschlossen vor Jacob Anndree Miller von Aichholz, Pfleger der Gerichte Virgen und Deffreggen. Beisitzer: Johann Khletenhamber, Marktrichter zu Windisch Matrei, Christian Morizer und Christian Troger im Defereggen, Gericht Virgen hausend. Vertragspunkte: 1. Eine jede Schwaige sowohl der oberen als auch der unteren Nachbarschaft darf jährlich 45 Schafe sowohl in Grenten als unter der Pleß auftreiben. Nach dem St. Pauls-Tag aber soll die Weide allein den oberen Nachbarn gehören. 2. Im Päder Wald wie im Turmgföll sollen beide Nachbarschaften im Frühjahr und im Herbst ihr Rindvieh weiden lassen. 3. Die unteren Schwaigen sollen den Alten Troyen hinauf treiben. Dabei darf aber die obere Nachbarschaft durch den Durchtrieb in ihren Kuhweiden keinen Schaden erleiden. Der Stockwald soll den Santner, Khofler etc. zustehen. 4. Derjenige, der das Auftriebsrecht nicht gebraucht, soll 1 kr Grasgeld erhalten. 5. Ein jeder Schwaiger hat das Recht 8 Rinder, 1 Roß und 60 Schafe oder Geißen auf die Alm aufzutreiben. Die oben genannten Verträge werden aufgehoben. Siegler: Jacob Andres Miller, Pfleger Zeugen: Johann Joseph Hebenstreit von Glurnhör zu Maur, Tirolischer Herr und Landmann, Melchior Kamerlander, Stadtrichter zu Lienz, Martin Joch, Richter bei St. Veit im Teffereggen, Bartlmee Gansörer, Gericht Virgen, Peter Troyer.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 5/455
EAP
Themen
Orte
Namen
Art des Mediums
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise