Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- ca.1709 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Pap. Zweitschrift Doppelbl.
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Abweichend von der Imster Zunftordnung sollen auf Wunsch der Vorgesetzten und Meister bei er Lad zu Pettneu folgende Artikel der in Wien neu zu beantragenden Ordnung geändert, verkürzt oder erweitert werden:
1) Der Tinzltag ist zu St. Sebastiani nach Gelegenheit in der ULF-Kirche in Pettneu zu halten,
ad 3) Die Ämter des Brudermeisters, Büchsenmeisters und Büchsengesells sind reihum von Rallsberg, Pettneu und Stanzertal zu besetzen und abzurechnen,
ad 5) Daß Meister auch ohne Meisterstück Lehrjungen annehmen dürfen, kann in der deuen Ordnung weggelassen werden,
ad 13) Daß sowohl ledige als verheiratete, jedoch ehrliche und hiezu taugliche Leut berechtigt sind, Personen anzunehmen. -
Art. 16) bleibt, doch ohne Nennung des Lehrgeldes, weil keine Vorschreibung hiezu angenommen wird.
Art. 26) bleibt, doch nach Belieben der Vorgesetzten.
Art. 31) könnte ausgelassen werden, weil alle unweit voneinander gelegen sind.
Art. 32) ... die sich im Stanzertal einkaufen wollen. -
Art. 36)... bei der Gerichtsobrigkeit in Landeck auszufertigen und das Handwerks- und Gerichtssiegel beizustellen. -
ad 39)... mit dem St. Sebastians-Bild die Handwerksurkunden samt Namen, das Siegel 1 Guldiner groß.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152 (Zunftarchiv S. 123-152), hier S. 126 (Nr. Z9).