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Date(s)
- 1709-09-20 (Creation)
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Original Papier-Libell 12 Blatt mit aufgedrücktem Siegelstark verwaschen
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Jakob Messner an der Prapernizen klagt Blasius Oberwalder in Oberdrum, da der Beklagte sein Rindvieh in des Klägers Eigentumswiese hütet und weidet. Als Beweis wird ein Ochse gepfändet, welcher der Obrigkeit übergeben wird. Nach Einvernahme der Parteien kommt es unter Richter Johann Anton Eysanckh von Marienfels und den Beisitzern Marx Oberhueber, Mauteinnehmer und Andrä Aigner zum Schiedsspruch. Bereits am 4. Jan. 1661 wurde geurteilt, daß die Thurner auf der Oberdrumer Wiese keine Weiderechte haben. Doch durch inzwischen erworbenen Besitz der Thurner sind die Oberdrumer schuldig, in ihren Wiesen östlich vom Geriggenigbach mit genannten Grenzen den Durchtrieb und die Hutschaft von Schafen und Ziegen ohne Widerspruch zu gestatten. Obwohl ober dem Iselrain noch Oberdrum(b)er Wiesen liegen, soll das Wiesfeld des Josef Zimmermann vom Webergut unbeweidet bleiben. Doch haben die Oberdrumer das Gegenrecht, ihr Kleinvieh auch auf den Thurner und Oberdörfer Wiesen zu weiden. Bis Michaeli dürfen die Wieseninhaber auch ihr Großvieh weiden. Die Gerichtskosten und Beistandskosten haben die Thurner zu bezahlen. Siegler: Johann Anton Eisanckh von Marienfels, Landrichter Zeugen: genannte Beisitzer und Stadtschreiber Kaspar Kammerlander
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Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
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TLA-Mikrofilm: 1206 1207
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Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 19/534
EAP
Subjects
Places
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Status
Draft
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Partial