Anläßlich der Beschwerde vom 27. Dez. 1727 beschließt die Gemeindeversammlung nach Einberufung durch den Gerichtsdiener, wie zuletzt 1708 beschlossen, keine Fremden mehr aufzunehmen, da für die eigenen Gemeindekinder kein Platz sei. Der Dorfvogt Franz ... »
Anläßlich der Beschwerde vom 27. Dez. 1727 beschließt die Gemeindeversammlung nach Einberufung durch den Gerichtsdiener, wie zuletzt 1708 beschlossen, keine Fremden mehr aufzunehmen, da für die eigenen Gemeindekinder kein Platz sei. Der Dorfvogt Franz Payr und die Vierer Christian Wächter, Gregor Lanpach, Michael Tyaier, Martin Fadumb nehmen zu Protokoll, daß 1) jeder Fremde 100 Gulden außer die Unterberger, bezahlen muß. 2) Inwohner entrichten jährlich 10 Gulden 3) Bereits mit Haus und Gut versehene Zuzügler werden geduldet, wenn sie zwischen 3 und 10 Gulden 1t. Namensliste bezahlen. 4) Wer der Gemeinde schadet, wie der Tör(c)her und Kraxenlrager, wird entfernt. 5) Vagierende Personen sind laut Polizeiordnung an ihren Geburtsort abzuschieben. Sollten der Dorfvogt und die Vierer diese Maßnahme nicht durchsetzen, werden sie vom Amt enthoben und mit 10 Gulden bestraft. Die Belastung des Gemeindesäckels wegen der Erhaltung der Brunnen, Wasserleitungen, Wege, Straßen und Brückenbauten, der 4 Herdenstiere, des Pfarrers, Mesners und Organisten soll somit durch die Unbehausten erleichtert werden. Dies wird von den 101 genannten Gemeindebürgern beschlossen. Siegler: Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger zu Lan deck
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