Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1747-12-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 10 Blatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Wegen des Transportes des Rodsalzes von Lermos bis Reitti wird in Haiterwang für die Lad- und Rodstatt Lermos eine allgemeine Rodordnung beschlossen. Je nach Anzahl der Steuerfuhren sind pro Heiterwanger Gemeindsmann bis zu vier Salzfässer entsprechend der Rod vom Salzstadel in Lermos aufzuladen und zu verführen. Je Pferd, Ochse oder Stier darf vom Faß geladen werden. Die jährliche Rod beginnt zu Michaeli und muß binnen neun Tagen angetreten werden. Ist jemand wegen Viehverkaufs im Rückstand, darf er die Rod nachholen. Das Transportvieh zu verleihen, ist nur in genannten Ausnahmefällen möglich. Wenn das Vieh krank ist, muß dies gemeldet werden, um in der Rod nicht zurückzubleiben. Wer sein Gut verkauft, muß, wenn er daraus einen Nutzen zieht, in diesem Rodjahr noch die Fässer führen. Stirbt jemand nach Georgi, so sind von den Besitznachfolgem ein bis zwei Fässer je nach Besitzgröße zu führen Wer zu Georgi in die Steuerliste kommt, hat entsprechend dem Steueraufkommen die Rod binnen neun Tagen zu leisten. Bei einer Übertretung sind 30 kr Strafe und im Wiederholungsfall der Ausschluß aus der Rod vorgesehen. Diese Ordnung wurde 1747 von Franz Anton Strele, Anwalt, mit genannten 21 Interessenten beschlosssen und am 28. Okt. 1758 ergänzt.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036 2037
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/14/28
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise