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Title
Date(s)
- 1747-12-10 (Creation)
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Item
Extent and medium
Papier-Abschrift 10 Blatt
Repository
Archival history
Scope and content
Wegen des Transportes des Rodsalzes von Lermos bis Reitti wird in Haiterwang für die Lad- und Rodstatt Lermos eine allgemeine Rodordnung beschlossen. Je nach Anzahl der Steuerfuhren sind pro Heiterwanger Gemeindsmann bis zu vier Salzfässer entsprechend der Rod vom Salzstadel in Lermos aufzuladen und zu verführen. Je Pferd, Ochse oder Stier darf vom Faß geladen werden. Die jährliche Rod beginnt zu Michaeli und muß binnen neun Tagen angetreten werden. Ist jemand wegen Viehverkaufs im Rückstand, darf er die Rod nachholen. Das Transportvieh zu verleihen, ist nur in genannten Ausnahmefällen möglich. Wenn das Vieh krank ist, muß dies gemeldet werden, um in der Rod nicht zurückzubleiben. Wer sein Gut verkauft, muß, wenn er daraus einen Nutzen zieht, in diesem Rodjahr noch die Fässer führen. Stirbt jemand nach Georgi, so sind von den Besitznachfolgem ein bis zwei Fässer je nach Besitzgröße zu führen Wer zu Georgi in die Steuerliste kommt, hat entsprechend dem Steueraufkommen die Rod binnen neun Tagen zu leisten. Bei einer Übertretung sind 30 kr Strafe und im Wiederholungsfall der Ausschluß aus der Rod vorgesehen. Diese Ordnung wurde 1747 von Franz Anton Strele, Anwalt, mit genannten 21 Interessenten beschlosssen und am 28. Okt. 1758 ergänzt.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2036 2037
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/14/28
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
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Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial