Die Pfarre Tannheimb wird nach einer gemeinsamen Entschließung (einschließlich Grenn) an die Herrschaft Ehmberg wegen des veränderten Geldkurses in mehreren Beschwerdepunkten in einer Bittschrift vorstellig. Sie ersucht, die Dispens für einen 10%-... »
Die Pfarre Tannheimb wird nach einer gemeinsamen Entschließung (einschließlich Grenn) an die Herrschaft Ehmberg wegen des veränderten Geldkurses in mehreren Beschwerdepunkten in einer Bittschrift vorstellig. Sie ersucht, die Dispens für einen 10%-Aufschlag, wie er bis Ende 1761 beim Reichskurs üblich war, beibehalten zu dürfen und alle Einnahmen und Ausgaben weiterhin so abrechnen zu dürfen, weil das Gericht Ehrenberg an das Allgeu und Schwaben grenze und weil sich von 500 Haushaben zur Sommerszeit 300 als Maurer etc. im Ausland befinden und sie von jedem Gulden bei der Umrechnung 15 kr verlieren. Somit verlören sie von 20 bis 30 Gulden ein Viertel des Sommerverdienstes. So könnten sie auch kein Vieh mehr kaufen, weil sich die Ausländer wegen des Umrechnungskurses scheuen, dieses nach Tannheim zu treiben Auch bei der Feilbietung einschließlich des Garns würden die Tannheimer diesen Kursverlust erleiden, da sie den meisten Handel mit dem Ausland betreiben müssen. Die ganze Talgemeinde sei aber bereit, alle Abgaben an die Behörden in tirolischem Patentgeld zu entrichten. In den übrigen Beschwerdepunkten hält man sich auf das bereits erfolgte Vorbringen des Gerichtsamtmannes weiter aufrecht. Unterschriften: Anton Grad, Georg Schraz, Jakob Egg, Andreas Rief, Josef Tauscher und Engelbert Freidling als Ausgeschossene
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