Einzelstück 87 - 1769 Mai 29, Anras

Signatur

AT GemA Anras 7-9-87

Alternative Signatur

Titel

1769 Mai 29, Anras

Datum/Laufzeit

  • 1769-05-29 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier Libell 11 Blatt mit aufgedrücktem Siegel

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Vor dem Pfleggerichtsanwalt Matthias Anton Hefter wird zu Recht erkannt, daß die Oberkollser Nachbarschaft zur Einhütung der Kühe und Kälber auf der Anraser Alm berechtigt ist. Daher dürfen die Oberkollser dort ihr WTintervieh weiden, da sie den Besitz durch Zeugenaussagen genügend nachgewiesen haben. Die Prozeßkosten und die beiderseitigen Zeugenaussagen sind von den Anrasern zu tragen. Dagegen beschweren sich Anras und Rain und behalten sich den Instanzenweg vor. Siegler: Matthias Anton Hefter, Anwalt und Gerichts schreiber

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 547 548 549

Erstelltes Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 20/82

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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