Wegen eines strittigen Waldbezirkes in der Unteren Höllwiese wird von der Gemeinde Zams ein Lokalaugenschein veranlaßt. Vor Richter Johann Josef Stöckl von Gerburg, Franz Josef Linser, Gerichtsprokurator und Johann Strele, Oberschreiher erscheinen die ... »
Wegen eines strittigen Waldbezirkes in der Unteren Höllwiese wird von der Gemeinde Zams ein Lokalaugenschein veranlaßt. Vor Richter Johann Josef Stöckl von Gerburg, Franz Josef Linser, Gerichtsprokurator und Johann Strele, Oberschreiher erscheinen die Vergleichsparteien Johann Holer, Anwalt zu Zams, Franz Grissemann, Gastgeborene Michael Traxl und Sebastian Länderer als Bevollmächtigte der Gemeinde, Matthias Greil als Kundschaftsgeber und Martin Göbhard als Innhaber der Höllwiese. Gebhart kaufte die Wiese von Margarethe Trögl sei. und beansprucht den Wald, obwohl die Gemeinde dort wiederholt und unwidersprochen Vieh gepfändet habe. Bei Abholzung entstehe dort eine große Murengefahr für das Dort, da schon jetzt Steinschlag drohe. Im Kaufbrief Göbhards ist ein Waldkauf nicht erwähnt. Der Wert des Waldes würde den einstigen Kauf der Wiese um das Doppelte übersteigen. Der 80jährige Greil bekundet, daß der Wald vom Forst Überreiter der Gemeinde überlassen worden sei. Somit wird der Besitz der Gemeinde als Bannwald zuerkannt und Göbhard abgewiesen. Doch darf er die Stauden unter seiner Wiese aushacken. Die Gemeinde als Anrufer soll die Gerichtskosten von 4 Gulden tragen.
Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger
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