Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1772-01-16 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift unbeglaubigt 6 Blatt
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Bischof Leopold von Brixen erläßt an die Gerichtsobrigkeiten eine Verordnung gegen die Realteilung. Anläßlich der zunehmenden Verstückung und Zerteilung der Häuser und Zinsgüter soll zur künftigen Erhaltung lebensfähiger Bauerngüter das Tirolische Landesstatut 5. Buch, 3. Titel auch für die brixnerisehen Lehen-Freistift- und Allodialgüter angewandt werden, außer wenn zwei Besitzer davon leicht leben können. Auch die Grundherrschaften dürfen ohne Befragung der Obrigkeit keine Zerstückung mehr vornehmen. Kleine Feuerstätten dürfen weder durch Konkurs, noch durch Kontrakt oder Exekution geteilt werden, außer bei Gütereimaß durch Eheleute. Auch einzelne Gründe unter einem Tagbau oder unter einer Tagmahd dürfen nicht geteilt werden. Außer genannten Ausnahmen darf ein Grundherr nur nach Bewilligung des Hofrates eine Aufteilung vornehmen. Grundstückszusammenlegungen sollen gefördert und das kleinere zum größeren geschlagen werden. Siegler: Bischof Leopold von Brixen
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 547 548 549
Erstelltes Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 20/88
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise