Cote
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z27
Identifiant(s) alternatif(s)
Titre
Ermahnung an das Gericht Naudersberg bezüglich Entlohnung der Hantierer
Date(s)
- 1774 (Production)
Niveau de description
Pièce
Étendue matérielle et support
Kopie, Pap. 1 Doppelbl.
Nom du producteur
Histoire administrative
Histoire archivistique
Portée et contenu
Das Gericht Naudersberg wird daran erinnert, daß bezüglich der Entlohnung der Hantierer bzw. Taglöhner bereits eine Regelung erfolgt ist, wonach die Maurer, Zimmerleute und Tischlermeister je nach Jahreszeit 24 bzw. 18 kr als Taglohn erhalten sollen. Wenn sich die Zimmerleutc zu Graun und Reschen dieser Regelung nicht unterwerfen, so mögen sie amtlich vorgeladen, ihre Stellungnahme protokolliert und eine Abschrift anher vorgelegt werden. Unterdessen darf keine eigenmächtige Lohnerhöhung zugelassen werden (bei 10 Thalern Strafe).
Unterschrift: Anton Franz Joseph Triangi, Kreishauptmann im
Viertel Burggrafenamt und Vinschgau