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Date(s)
- 1781-01-09 (Creation)
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Extent and medium
Original Papier 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel
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Scope and content
Vor Franz Karl Hosp, Anwalt der Pfarre Berwang, beschließt die Nachbarschaft Prandt eine Gemeindeordnung betreffend der Freiweide und der Gemeindearbeiten. Für jeden Zehent darf eine halbe Kuh als Weideaufschlag auf die sogenannte Freiweide aufgetrieben werden. Wer für das überwinterte Vieh nicht genug Freiweide hat, kann von einem Nachbarn solche Freiweiden um 24 kr übernehmen. Sollte die Freiweide nicht ausreichen, kann das Wintervieh gegen einen Aufschlag von 28 kr an die Gemeindekasse in die Gemeinweide getrieben werden. Ungenutzte Zehent- oder Gemeinweiden können durch anderes Vieh genutzt werden. Das Weidevieh einschließlich Jährlinge müssen bis Mariä Geburt dem Hirten täglich übergeben werden bei sonstiger Strafe von 1 kr je Tag. Für Gemeindearbeiten sind die tauglichsten Arbeiter abzustellen oder 12 kr in die Gemeindekasse zu bezahlen. Der Herbsttrieb auf die Felder ist drei Tage vorher durch den Escher anzukündigen. Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 1530 2057
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/2/18
EAP
Subjects
Places
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Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial