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Title
Date(s)
- 1794-01-24 (Creation)
Level of description
Item
Extent and medium
Original Papier 4 Blatt mit Unterschrift
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Administrative history
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Scope and content
Da die Gemeinde Pflach ihre wenigen Armen und Kranken lt. Josef Storf, Franz Schnöll und Johann Georg Kecht nicht gemeinsam mit Breitewang, sondern selbst versorgen will, werden durch Pfleger Alois Aschauer folgende Vorschriften erlassen: Für die Armen sind wöchentliche Sammlungen am Sonntag vorzunehmen. Die Kranken und Armen sind mit Geld bzw. Naturalien zu versorgen und es ist ihnen ein Wundarzt oder Doktor samt Krankenwart unentgeltlich beizustellen. Sieche und Tolle müssen nach Innsbruck gebracht und vom Armenfond der Pfarre übernommen werden. Waisenkinder müssen gegen einen Gemeindebeitrag tugendhaften Pflegeeltern übergeben werden. Betteln ist verboten, doch können den armen Kranken übriggebliebene Speisen gebracht werden. Bettler aus anderen'Gemeinden sind abzuschieben, und im Wiederholungsfall ist ihnen das Almosen zu entziehen. Auch das Neujahrswünschen der Kinder ist verboten. Wer Vaganten und Bettlern Almosen reicht oder sie beherbergt, wird mit genannten Strafen verfolgt. Auch das Hausieren mit unterschiedlichen Waren dient meist nur als Vorwand zum Betteln und ist daher verboten, außer bei Vorweisung eines Hausiererpatentes. Auch herrenlose und dienstlose ledige Leute sind vom Gemeindevorsteher genau zu überwachen und allenfalls der Obrigkeit anzuzeigen.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/26/23
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
Description identifier
Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial