Der Oberbürgermeister Johann Lob und der Unterbürgermeister Josef Wörle ersuchen das Gubemium namens des ganzen Gerichtes, dem hiesigen Chirurgen und Wundarzt Alban Stadelmeyr die Prüfung zu erlassen, damit er seine Kunst frei ausüben könne. Man wolle ... »
Der Oberbürgermeister Johann Lob und der Unterbürgermeister Josef Wörle ersuchen das Gubemium namens des ganzen Gerichtes, dem hiesigen Chirurgen und Wundarzt Alban Stadelmeyr die Prüfung zu erlassen, damit er seine Kunst frei ausüben könne. Man wolle den Chirurgen vor der durch das Kreisamt angedrohten unangemessenen Zuchthausstrafe retten. Man könne auf diesen nützlichen Mann nicht verzichten und lasse sich keinen anderen Wundarzt aufdrängen. Er ist bereits seit 9 Jahren mit seiner Familie in Vils und versorgt die 96 Häuser. Er ist für die vorgeschriebene langwierige und kostspielige medizinische Ausbildung unabkömmlich. Auch das Gericht kann die überflüssige Ausbildung nicht bezahlen. Stadelmeyr ist ein Mann mit vortrefflichen Zeugnissen, der das Vertrauen aller Ortsbewohner habe. Er hat in Wien 2 'A Jahre den Vorlesungen und Übungen beigewohnt und in der Praxis seine Tauglichkeit mehrmals bewiesen. Stadelmeyr kann sich aus eigenem Vermögen erhalten und muß sich nicht nach Krankheiten und Unglücksfällen sehnen. Hingegen sind viele Barbiere aus Vils wieder abgezogen, weil der Ort zu klein ist, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Die Vilser können es sich nicht leisten, einen teuren Wundarzt außerhalb des Ortes aufzusuchen. Das Kreisamt weist im Bescheid vom 7. Dez. neuerlich darauf hin, daß Stadelmeyr sich prüfen zu lassen habe, da er sonst als Pfuscher anzusehen sei und bestraft werde.
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