Codice di riferimento
Identificatori alternativi
Titolo
Date
- 1795 (Creazione)
Livello di descrizione
Unità documentaria
Consistenza e supporto
Orig. Pap. Doppelbl. gesiegelt
Nome del soggetto produttore
Storia istituzionale/amministrativa
Istituto conservatore
Storia archivistica
Ambito e contenuto
Das Landrichteramt Naudersberg weist den Gemeindsrichter zu Ischgl an, den von Simon Mallaun, Maurer zu Galtür, angezeigten Dominik Konrad aufzufordern, sich beim Handwerk zu Nauders zu melden und die handwerksmäßige "Prästanda" (Gebühr) zu
entrichten, wenn er als Maurermeister arbeiten will.
Unterschrift: Jos. Rungger, Landrichter
(Rückseite): Der (Gemeinds-)Richter Josef Christian Zangerl vermerkt, daß obiges Dekret am 10. August 1795 dem Dominicus Konrad vorgelesen und zur Befolgung aufgetragen worden sei. Dieser habe aber geantwortet, daß er kein Meister zu werden verlange und dazu auch nicht imstande sei. Er wolle nur als Gesell arbeiten und das Auflaggeld bezahlen. Er sei zu Mathon mit Haus und Gut ansässig und daher im Gericht steuerbar. Auch fremden Maurern werde die Arbeit zu ischgl gegen Erlag des Auflaggeldes gestattet ohne Einkauf im gerichtlichen Handwerk, da Mangel an Maurern herrsche. In Galtür seien nur 3, in Ischgl gar keine Maurer.