Código de referência
Identificador(es) alternativo(s)
Título
Data(s)
- 1829 (Produção)
Nível de descrição
Item
Dimensão e suporte
Orig. Pap. 1 Doppelbl.
Nome do produtor
História administrativa
Entidade detentora
História do arquivo
Âmbito e conteúdo
An die Gemeindevorstehung Pettneu: Der Baumeister Kurz von Pettneu hat jüngst im Namen der Stöcklischen Posthalterin zur Feier des Zunftfestes der Zimmerleute und Maurer um die polizeiliche Tanzmusiklizenz angesucht, welche auch erteilt wurde.
Es ergibt sich nachträglich der Zweifel, ob die Stöcklische Wirtsgewerbsführerin mit dieser Tanzmusikbewilligung selber einverstanden ist. Dies ist zu erheben und im verneinenden Falle die Bewilligung zurückzusenden, wofür die Taxe restituiert wird. Andernfalls ist die Beachtung der in der Genehmigung vorgeschriebenen Bedingungen zu überwachen und sind allfällige Vergehen oder Exzesse dem Gericht zu melden, wobei die Zunftvorsteher zur Aufrechterhaltung guter Ordnung und des Anstands mitzuwirken haben.
Unterschrift: Pallang, Landrichter