Einzelstück 48 - Instruktionen für Bezirkswächter

Signatur

AT GemA Pflach III-A-48

Alternative Signatur

Titel

Instruktionen für Bezirkswächter

Datum/Laufzeit

  • 1840-10-24 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift 4 Blatt in 27 Punkten

Bestandsbildner/Urheber

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Dienstinstruktion für die Bezirkswächter zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Vollziehung der Gesetze, der öffentlichen Reinheit, der Feuersicherheit und des persönlichen Auftretens dieser Wächter. Der Anstellungsschein wird durch das Landgericht erteilt. Sie haben eine Uniform zu tragen, müssen einen ordentlichen Lebenswandel führen und müssen die ausgehändigten Waffe in brauchbarem Zustand halten und dürfen sie nur in Notwehr verwenden. Stock dürfen sie keinen tragen. Keinesfalls dürfen sie auf Fliehende schießen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/26/48

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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