Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1884-11-24 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift beglaubigt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Von der Grundlasten-Ahlösungs und Regulierungskommission wird wegen des Brückenholzbezugsrechtes der Gerichtsgemeinden Windischmatrei aus dem Klauswalde zwischen den Vetretern der Marktgemeinde und Land gemeinde Windischmatrei sowie den Gemeinden Virgen Prägraten, Kals Hopfgarten, St. Veit und St. Jakob das Servitutsrecht protokolliert. Matrei erhalt die Bezirksstraße und hat auch die Meilitzbrücke herzustellen und zu erhalten. Dazu hat die Gerichtsgemeinde Windischmatrei das nötige Brückenholz unentgeltlich aus dem belasteten Klauswald zu beziehen. Nach Auszeigung dürfen 10 bis 12 Stämme genannter Größe für den Unterbau und 3 Stamme für die Bedielung verwendet werden. Zur Erhaltung ist jährlich durchschnittlich 1 Stamm vorgesehen. Die Einverleibung in das Verfachbuch sub foi. 6, III. Teil erfolgt am 20. Dez. 1884.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1203 1204 1205
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 21/293
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise