Signatur
AT GemA Biberwier 7-9-66
Alternative Signatur
Titel
1890 Feber
Datum/Laufzeit
- 1890 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit Gemeindestempeln
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Lermoos und Biberwier schließen einen Vertrag betreffend die Höselgehrwaldung und die Dormitzwaldung, welche durch den Dormitzbach getrennt sind. Für die Holzbringung ist ein Klause notwendig, die beide Gemeinden je zur Hälfte zu erbauen und zu erhalten haben. Biberwier ist in den geraden Jahren, also 1890, 1892 usw. zur Abwässerung berechtigt. Benötigt eine Gemeinde in ihrem Jahr die Klaus nicht, so kann sie nach Rücksprache, in ihrem Jahr hintereinander die Abwässerung vornehmen. Unterschriften: Gemeindevorsteher Perktold von Biberwier und Vorsteher Rauch von Lermoos
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/3/57
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise