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Papier -Libell 11 Blatt und 1 Blatt Fragment einer Zweitschrift
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Vor dem Pfleger Anton von Rost, dem augsburgischen Waldschreiber Dionys Heckh, und Wolfgang Pischoff, Gerichtsschreiber zu Ernberg wird auf Veranlassung der umliegenden Orte der Pfarre Praitenwanng sowohl im Markt Reiti als auch bei den Umsassen eine Häuser- und Güterbeschreibung zur Abführung der jährlichen Ordinari-Landsteuer unter folgenden Druchführungsbestimmungen vorzunehmen sein: Von den 189 Gulden Steueraufkommen trifft es Reiti mit 111 Gulden und die Umsassen mit 78 Gulden wovon Pinswanng 21 Gulden steuert. Die Neurauten sind ebenfalls von beiden Teilen zu veranlagen. Reiti ist berechtigt, die Steuerfuder Heu zu je 2 kr der Umsassen zu überprüfen und Denunzianten mit 1/3 der Strafe zu belohnen, umgekehrt dürfen dies auch die Umsassen. Teils würden die Häuser zu niedrig bewertet. Wer gegenüber dem Kaufvertrag zu wenig Heufuder angibt, muß sich neu einschätzen lassen. Verkäufe sind im Steuerregister zu vermerken und alle sieben Jahre sind die Güter neu zu beschreiben, bei sonstiger Strafe von 100 Gulden Zur Steuereintreibung müssen die Gemeinden einen Säckelmeister in die Pflicht nehmen. Am 5. Feber nehmen Reutte und Umsassen zu obigen Durchführungsbestimmungen Stellung.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2039 2040
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/6/27
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
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Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial