Código de referencia
Identificador/es alternativo(os)
Título
Fecha(s)
- 1850 - 1851 (Creación)
Nivel de descripción
Unidad documental simple
Volumen y soporte
Papier Abschrift Doppelblatt
Institución archivística
Historia archivística
Alcance y contenido
Spitalsordnung für die Milde Anstalt der Schranne Ebbs. Obwohl der Schrannenverband aufgelöst ist und jede Gemeinde künftig für ihre Armen zu sorgen hat, soll das Spital in Ebbs fortbestehen. Die Gemeinden Buchberg, Ebbs, Erl, Niederndorf und Walchsee dürfen je nach Verhältnis ihrer Steuerleistung die Pfründenplätze besetzen. Nicht beanspruchte Pfründenplätze werden dem Armenfonds der jeweiligen Gemeinde gutgeschrieben. Hat eine Gemeinde mehr Pfründner im Spital als ihr zustehen, so muss sie den jährlichen Abgang decken. Personen, die nicht im Spital wohnen, dürfen weder verköstigt, noch verarztet oder beschenkt werden. Die außerhalb des Spitals befindlichen Armen einer Gemeinde dürfen ausschließlich vom Armenfonds verpflegt werden. Die Pfründner müssen quartalsweise erfasst werden. Armensammlungen, Taxen, Tanzbewilligungen, Strafgelder etc. sind an den Annenfonds der jeweiligen Gemeinde abzuführen. Arztrechnungen für Spitalspatienten müssen frühzeitig im Folgejahr eingereicht werden. Begräbniskosten für Pfründner sind aus dem Spitalfonds zu bezahlen. Der Hilfspriester von Ebbs erhält für die Spitalsseelsorge jährlich 5 fl. Alle fünf fahre ist ein Vermögensinventar aufzunehmen. Rückbezahlte Kapitalien müssen wieder fruchtbringend angelegt werden. Die fünf Gemeinden wählen alle drei Jahre einen Spitalsverrechner, der sonst keine Gemeindefunktionen haben darf. Der Verrechnet und die fünf Ausschussmänner treffen sich mindestens alle Quatembersonntage in Ebbs, visitieren das Spital, entscheiden sich für die Aufnahme neuer Pfründner, revidieren die Jahresrechnrurgen und machen größere Einkäufe. In wichtigen Fällen sind auch die fünf Gemeindevorsteher einzubeziehen. Der gesamte Gemeindeausschuss kommt nur zur Adjustierung der Spitalsrechnrmg zusammen. Jede Gemeinde hat das Recht, eine Spitalsrechnurrg einzufordem.
Valorización, destrucción y programación
Acumulaciones
Sistema de arreglo
Condiciones de acceso
Condiciones
Idioma del material
- alemán
Escritura del material
Notas sobre las lenguas y escrituras
Características físicas y requisitos técnicos
Instrumentos de descripción
TLA-Mikrofilm: 463, 1627, 2194-2198
Existencia y localización de originales
Existencia y localización de copias
Unidades de descripción relacionadas
Nota de publicación
Tiroler Geschichtsquellen 46/8/27