Einzelstück 18 - 1844 April 30 Reutte

Signatur

AT GemA Ehrwald B-2-18

Alternative Signatur

Titel

1844 April 30 Reutte

Datum/Laufzeit

  • 1844-04-30 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier 3 Blatt mit Verschlußsiegel

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Per Gubemialdekret wird der Gemeinde Ehrwald untersagt, künftig für einheiratende fremde Weibspersonen das bisher gebräuchige Einkaufgeld von 25 Gulden abzuverlangen. Der Rekurs der Gemeinde Ehrwald vom 20. Okt. 1843 wird abgelehnt. Hingegen wird mit Dekret vom 22. Juni 1845 das Ansuchen des Sebastian Wilhelm abgelehnt, das für seine 1832 zugezogene Eherfrau bezahlte Einkaufgeld von 25 Gulden an ihn zurückzuzahlen. Da das Hofkanzleidekret von 1788 HEhrwald Nr. 16.758 in Ehrwald nicht kundgemacht wurde, worin das Einkaufgeld modifiziert wurde, kann die Gemeinde zur Rückzahlung nicht verhalten werden.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2027, 2028, 2037, 2055

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/7/18

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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Verwandte Personen und Organisationen

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