Signatur
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Titel
Datum/Laufzeit
- 1912-02-27 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
2 Seiten
Bestandsbildner/Urheber
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
K. k. Bauleitung der
Wildbachverbauung.
Zl 75.
Betreff: Kanzingbach Nachtragsarbeiten.
Innsbruck, am 27.Februar 1912.
An die
Gemeinde-Vorstehung
in Flaurling
Unter Bezugnahme auf die am 24.d.M. erfolgte Vorbespre-
chung bezüglich weiterer Schutzbauten am Unterlaufe des Kan-
zingbaches übersende ich anruhend das Konzept für die ehetun-
lichst einzusendende Eingabe an die k.k. Sektionsleitung für
Wildbachverbauung in Innsbruck. Erst nach Herablangen der Er-
mächtigung von Seite des k.K. Ackerbauministeriums können wei-
tere verbindliche Amtshandlungen vorgenommen werden.-
Vorderhand wolle zur Kenntniss genommen werden, dass sich
die Kosten der Nachtragsarbeiten zwischen 8-9000 K belaufen
werden, wie dies seinerzeit mündlich erörtert wurde. Es wird
daher angezeigt sein, wenn die beiden Gemeinden vorderhand im
Prinzipe eine 20 % Beitragsleistung bis zum Höchstbetrage von
9000 K pro domo beschliessen, damit für den Fall einer günsti-
gen Erledigung des Gesuches ohne Verzug das rechtsverbindliche
Konkurrenzerklären abgegeben werden kann und nicht erst Bera-
tungen darüber gepflogen werden müssen und eine rasche Erle-
digung unterbinden.
Die Eingabe ist von beschlussfähigen Ausschusse beider
Gemeinden zu unterfertigen und mit dem Amtssiegel zu versehen.
Übersende den Akt der Gemeinde Oberhofen, welche die Durch-
führung übernehmen wolle.
Werde seinerzeit das rechtsverbindliche Erklären samt
Kostenvoranschlag und Berechnung der Beitragsleistung jeder Ge-
meinde detailiert einsenden.
Der k.K. Bauleiter:
Ing. Richter
k.k. Forstkommissär