Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1912-04-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
2 Seiten
Bestandsbildner/Urheber
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Nr.I.731/7.
Innsbruck, am 10.April 1912.
Kundmachung:
Der Kanzingbach ist im Juni 1910 auf dem Schuttkegel ausge-
brochen und es wurde von der K.k. Wildbachverbauungs-Sektion
Innsbruck ein Projekt zur Regelung der Abflussverhältnisse ver-
fasst, welches auch eine Correktion des Unterlaufes beinhaltet.
Die K.k. Statthalterei hat nun die Abhaltung einer Kon-
kurrenzverhandlung über dieses Projekt angeordnet.
Bei dem Umstande, als das Unternehmen seitens des K.k.
Ackerbauministeriums im Sinne des § 6 des Gesetzes vom 4. Jänner
1909 R.G.Bl.Nr.4, bereits als eine eigentliche Wildbachverbauung
anerkannt wurde, ist ein Gesamtkostenerfordernis von 139.000 Kr
zur Grundlage zu nehmen.
Die Lokalinteressenten haben 15 % dieser Gesamtkostensumme
zu übernehmen und überdies das Erklären abzugeben, die jeweili-
gen Erhaltungskosten aus eigenem zu bestreiten, bezw. zu diesem
Zwecke einen Erhaltungsfonds von 12.000 K mit der Verpflichtung
zu bilden auch für die durch die Zinsen dieses Fonds etwa nicht
gedeckten Auslagen aufzukommen.
Die Konkurrenzverhandlung findet am
Donnerstag, den 18. April 1912 um 9 1/2 Uhr
vormittags in Flaurling statt.
Hiezu werden als Interessenten geladen: die Gemeinden
Flaurling und Oberhofen, die K.k. Reichsstrassenverwaltung
und die K.k. Staatsbahn-Direktion Innsbruck.
Das Projekt liegt bis dahin h.a. zur Einsicht auf.
K.k. Bezirkshauptmannschaft:
Baer.