Unità documentaria 117 - Keine Strafe für Feinripp-Anwalt

Open original Oggetto digitale

Codice di riferimento

AT GemA Mayrhofen ORTSCHRONIK MAYRHOFEN-ZA1-117

Identificatori alternativi

Titolo

Keine Strafe für Feinripp-Anwalt

Date

  • 2012-12-14 (Pubblicazione)
  • 2012-12 (Creazione)

Livello di descrizione

Unità documentaria

Consistenza e supporto

digital, Seite 5

Nome del soggetto produttore

(gegründet 21. Juni 1945)

Nota biografica

Die Tiroler Tageszeitung (TT) ist die reichweitenstärkste Tageszeitung im Bundesland Tirol. Sie erscheint sechsmal wöchentlich mit acht lokalen Ausgaben: Schwaz, Reutte, Osttirol, Landeck, Kitzbühel, Kufstein, Imst und Innsbruck.

Istituto conservatore

Storia archivistica

Ambito e contenuto

Jurist ließ vor Kripo Hose fallen. Für Kammer kein standesschädigendes Verhalten.; Skurril, wirkungsvoll und sogar standesgemäß: Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat an der Verteidigungstaktik eines Unterländer Anwalts offenbar nichts auszusetzen. Der Jurist, der vor den Augen von zwei Polizeibeamtinnen die Anzughose fallen ließ, blieb straffrei. Das entschied jetzt der Disziplinarrat der Kammer.; Der Auslöser für die Disziplinarverhandlung sorgte bereits vor eineinhalb Jahren für eine Anzeige und dezentes Schmunzeln. Im April 2011 begleitete der Anwalt seinen Mandanten zur Einvernahme in die Polizeiinspektion Mayrhofen. Zwei Beamtinnen des Landeskriminalamtes ermittelten wegen des Verdachts der Vergewaltigung.; Der vom vermeintlichen Opfer geschilderte Tatablauf schien dem Juristen nicht nur unglaubwürdig, sondern praktisch undurchführbar. Er habe das sogar mit seiner Frau durchgespielt, versuchte der Anwalt die Kriminalistinnen von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen.; Ohne Erfolg: Schließlich ließ der Rechtsvertreter seinen wirkungslosen Worten Taten folgen. Der Anwalt öffnete seinen Gürtel und ließ die Hose auf Kniehöhe sinken. Mit entblößter Unterhose setzte sich der Advokat auf den Schreibtisch. Eine „weiße Feinripp Unterhose“ übrigens, wie die empörten Beamtinnen in der Anzeige an die Rechtsanwaltskammer ausführten.; Die Strategie war erfolgreich: Der Anwalt konnte beweisen, dass der vorgeworfene Tatablauf mit einer Hose in Kniehöhe nicht möglich ist. Zumindest für den Mandaten hat sich der Einsatz gelohnt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wurde eingestellt.; Nicht eingestellt wurde hingegen das Verfahren, das der Disziplinarrat der Rechtsanwaltkammer aufgrund der Polizei Anzeige gegen den Juristen einleitete. Dem Advokaten drohte eine Geldstrafe wegen standeswidrigen Verhaltens.; Die Strafe blieb dem Anwalt allerdings erspart. Wie der Disziplinarrat entschied, war die Vertretung des Mandanten mit runtergelassener Hose zwar grenzwertig und unüblich, aber doch noch im Rahmen.; Mit Kommentaren halten sich die Beteiligten zurück. Weder der freigesprochene Anwalt noch der Chef des Landeskriminalamtes und damit der beiden Beamtinnen, Walter Pupp, wollten sich zur Entscheidung des Disziplinargremiums äußern.; Der Fall ist jedenfalls abgeschlossen.;

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