Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1751-07-13 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament -Libell 40 Blatt, 34 cm x 28 cm mit anhangend Siegel in weißem Pergament -Einband
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Kaiserin Maria Theresia bestätigt, die von ihrem Vater Kaiser Karl VI. am 5. Juni 1730 konfirmierte Handwerksordnung der Müller und Bäcker im Markt und Gericht Imst. Sie bezieht sich auf eine beigebrachte glaubwürdige Abschrift, worin den Müllern und Bäckern in den Gerichten Landeck, Laudegg und Pfuns schon vor ca. 70 Jahren eine Handwerksordnung zuerkannt wurde, welche von Ferdinand Karl und Sigismund Franz am 22. Juni 1658 und am 14. Juli 1664 konfirmiert wurde. Da sich die Imster Handwerker von den drei Gerichten gänzlich abgesondert haben, wird den Bittstellern eine eigene Handwerksordnung zuerkannt. In 38 Punkten wird geregelt: Die Erscheinung bei den Quatemberämtern, die Begräbnisse, die Wochenpfennige, die Einkaufgelder, die Lehrlingsaufnahme, die Gesellen- und Meisteraufnahme, Feiertagsverbote, die Bruderschaftsaufnahme, Brotkauf, Brotlieferungen, Urlaubsregelung, Aufdingung, Strafmaßnahmen, Schweigepflicht, Spielverbote, Sittenvorschriften, Osterbeichte, Wachsstrafe, Ehrabschneidung, Fluchen, Bußgelder usw. Siegler: Kaiserin Maria Theresia mit Orig. Unterschrift
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M311 a