Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1771-10-03 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Gubemialverordnung an die Gemeinde Ober- und Untermarkt zu Imst wegen Mißachtung der allerhöchsten Verordnung den gemeinsamen Viehauftrieb im Herbst einzustellen. Es wird festgestellt, daß sie ihr Vieh im Winter meistens mit Stroh durchfüttern, hingegen im Frühling und Herbst nur von der Abweidung fremder Wiesen und somit auf Kosten anderer Mitbürger sich erhalten. Da nunmehr niemand Vieh einstellen soll, weiches er nicht auf seinen eigenen Gütern überwintern kann, wird kundgemacht, daß der gemeinsame Viehauftrieb zur Herbstzeit auf das Schärfste untersagt wird. Die Übertreter sind nach der Verordnung vom 30. Dez. 1768 anzuzeigen und zu bestrafen. Unterschrift: Enzenberg
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M379