Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1776-07-13 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel und Vergleichsabschr. der Zehentinhaber 4 Blatt beglaubigt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Zwischen den Zehentinhabern Ferrari, Ingram und Egitz und den Güterinhabern auf dem Ober- und Unterfeld zu Imst kommt es wegen des Türkenzehents nach Lokalaugenschein zu einer Vereinbarung, Zwischen den Bevollmächtigten Franz Michael Leitner als Vertreter für den Adel und Bergrichter und Peter Paul von Dietrich als Bevollmächtigter der Bürgerschaft von Imst, wird vereinbart: Auf Verlangen des Zehenteintreibers ist der Schober auszustecken. Wird die Gerste von den Güterinhabern geschnitten, statt gemäht, so muß auch für die Zehentinhaber die Gerste geschnitten werden. Der ganze Kleinzehent wie Erdäpfel, Hanf, Kraut usw. muß für den Zehenteintreiber genau ausgewiesen werden. Bei verschiedenem Korn muß der Zehent für jede Gattung ausgewiesen werden. Der Türkenzehent ist liegen zu lassen. Die Einhaltung geloben: Bürgermeister Georg Simon Holer, Vizebürgermeister Johann Mörzle, Anton Gstrein, Franz Schwaighofer, Jakob Posch, Baumeister, Josef Gramaiser, Seilermeister. Siegler: Nazari Leonhard Jais, Pfleger zu Imst
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M392