Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1840-10-02 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Der Landrichter von Imst, macht die Marktgemeinde aufmerksam, daß das gemeinschaftliche Weiden, ohne Einverständnis der Wiesenbesitzer verboten ist. Mehrere Wiesenbesitzer wurden beim Landgericht vorstellig, um die bisher gemeinschaftlich ausgeübte Herbstweide abzustellen. Somit muß das Landgericht den gemeinschaftlichen Auftrieb des Viehs so lange verbieten, bis die Marktgemeinde einen Rechtstitei nachweisen kann. Sollte diese einstweilige Verfügung übertreten werden, so ist für jedes Stück Vieh ein Pfandgeld von 24 kr zu bezahlen. Es bleibt jedermann unbenommen, sein Vieh unter Aufsicht eines Hirten auf eigenem Grund weiden zu lassen. Die Gemeindehirten sind davon in Kenntnis zu setzten. Für die Dauer der Herbstweide sind für den Ober- und Untermarkt je ein Pfänder zu bestimmen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M422