Einzelstück 373 - 1840 Okt. 2, Imst

Signatur

AT StA Imst StV-2-373

Alternative Signatur

Titel

1840 Okt. 2, Imst

Datum/Laufzeit

  • 1840-10-02 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier Doppelblatt

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Der Landrichter von Imst, macht die Marktgemeinde aufmerksam, daß das gemeinschaftliche Weiden, ohne Einverständnis der Wiesenbesitzer verboten ist. Mehrere Wiesenbesitzer wurden beim Landgericht vorstellig, um die bisher gemeinschaftlich ausgeübte Herbstweide abzustellen. Somit muß das Landgericht den gemeinschaftlichen Auftrieb des Viehs so lange verbieten, bis die Marktgemeinde einen Rechtstitei nachweisen kann. Sollte diese einstweilige Verfügung übertreten werden, so ist für jedes Stück Vieh ein Pfandgeld von 24 kr zu bezahlen. Es bleibt jedermann unbenommen, sein Vieh unter Aufsicht eines Hirten auf eigenem Grund weiden zu lassen. Die Gemeindehirten sind davon in Kenntnis zu setzten. Für die Dauer der Herbstweide sind für den Ober- und Untermarkt je ein Pfänder zu bestimmen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 32/M422

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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Verwandte Personen und Organisationen

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