Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1861-04-20 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier 1 Blatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Kundmachung des Bezirksamtes Imst wegen verbo tener Holzschlägerung in den Teilwäldern. Da heuer ohne Fällungsbewilligung der politischen Behörde von einigen Parteien im Oberund Untermarkt verschiedene Forstprodukte zum Verkauf angeboren wurden, wird einvernehmlich mit dem Magistrat testgesetzt, daß jede Partei vor dem Fällen um eine Verkaufsbewilligung anzusuchen hat. Andernfalls wird laut Statthaltereiverordnung vom 17. Juni 1855 sowohl der Verkäufer als auch der Käufer mit einer Strafe von 1 Gulden bis 100 Gulden oder mit Arrest von 6 Stunden bis 14 Tage oder mit körperliche Züchtigung bestraft. Dorsalvermerk: Diese Kundmachung wurde nach dem Hauptgottes dienst vor dem Kirchplatz am 31. April veröffentlicht.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M433