Johannes von Haidegg, Dompropst zu Bamberg, Verweser der bambergischen Güter zu Kizpichl, erkundet mit den Ältesten und Besten, was im Markt (sic) Kitzpichl für die bambergischen Hausgenossen rechtens ist. Unter Eid werden die alten Rechtsgepfloge...
Vergleich der sechs Viertier mit den Geyschneidem des Viertels Lössen und Kirchdorf. Georg Aineter und Matthäus Weigl bei St. Johanns, Christoph Friz und Hans Praschberger im Kössner Viertl verpflichten sich so wie die Stadtmeister, die alte Handw...
Vergleich zwischen Stadt- und Landgericht Kizpichl wegen der erlittenen Unkosten anlässlich des Durchmarsches der königl. polnischen und herzoglich lothringischen Soldaten. Dafür soll die Stadt den Viertlem einen Ausgleich von 50 Gulden bezahlen v...
Wolfgang Prantleitner, Viertier zu St. Johann, verpachtet von Jahr zu Jahr dem Marx Stockleitner das Abdeckerhäusl auf dem Rettenbach, welches er am 6. Feber 1693 von Michael Eb gekauft hat, zu genannten Bedingungen. Siegler: Petschaft des Viertls...
Schuldschein des Andrä Mansegger von St. Johann für Johann Holzer, Bergwerksverweser zu Kizpichl über eine Summe von 200 Gulden zu einem Zinssatz von 10 Gulden zu Georg!. Zeugen: Abraham Kremmer, Hans Aufschnaiter und Matthias Aichperger, Schreibe...
Die gefertigten sechs Viertier bestätigen, dass ihnen lt. landschaftlichem Steuerkompromiss vom 24. März von der Ordinaristeuer an Servisgeld 320 Gulden 25 kr vom Unterinntaler Steuereinnehmeramt überlassen wurde. Siegler: Die sechs Viertier
Zwischen den sechs Viertlem (vertreten durch Georg Seybaldt und Bartlmä Exenperger) der Herrschaft Kizpichl als Kläger und der Stadt Kizpichl (vertreten durch Paul Rohrpacher) als Beklagte kommt es wegen der Kostenaufteilung für die Einquartierung...
Vergleich zwischen der Stadt und den sechs Viertlem des Landgerichtes Kizpichl wegen der gemeinsamen Lasten und Steuern für die Durchmärsche, Wachten, Quartiere usw. Pergament -Libell samt Abschr. vom 25. Feber 1696 sind seit 1910 verschollen
Die o.ö. Hofkammer bekundet, dass die Landstraße von der Genßleute in Söll bis zum Pass Strub durch die Ortschaften Going, Rehrobüchl, Oberndorf, St. Johann, Erpfendorf, Waidring und bis zur Gerichtsgrenze stark ausgefahren ist und die Brücken bau...
Die o.ö. Kammer verpflichtet sich aus genannten Gründen, die Erhaltung der Landstraße von der Genßleite zwischen Söll und Ellmau liegend bis zum Pass Strub gegen eine einmalige Abfertigung von 291 Gulden durch die Anrainer zu übernehmen, was hiemi...
Kaiser Leopold I. ratifiziert den Vergleich, welcher zwischen der Stadt und den sechs Viertlem des Landgerichtes Kizpichl am 24. Feber 1696 (vgl. Urk. Nr. 92) geschlossen wurde. Es geht um die Kostenaufteilung nach dem Steuerschlüssel für Wachten ...
Herzog Georg von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, konfirmiert denen von Kizpichl nach dem Tod seines Vaters Ludwig anlässlich der Erbhuldigung die alten Freiheiten. In einer weiteren Abschrift konfirmiert König Maximilian am 1. Jän.1606 in Innsbruck d...
Der o.ö. Geheime Rat legt für die Stadt Kizpichl auf Basis des Vergleichs vom 24. Feber 1696 die Ausgleichszahlungen für die seit 1682 aufgewendeten Kosten an die Viertier mit 757 Gulden 3 kr fest. Künftig aber sollen von der Stadt bei ähnlichen F...
Die o.ö. Hofkammer bekundet, dass die Landstraße von der Grenze bis zum Pass Strub aus Kammermitteln repariert wurde. Dafür sollten von jedem Zugvieh 6 kr eingehoben werden, was der Gerichtsausschuss wegen des Weggelds, Zolls und Neujahrsgroschen ...
Zwischen den Kizpichler Vierteln St. Johann und Kirchdorf als Kläger mit genannten zahlreichen Abgeordneten einerseits und den Vierteln Jochberg, Reith, Pillersee und Kossen als Beklagte anderseits kommt es wegen der Aufteilung der Militärverpfleg...
Die o.ö. Regierung und Kammer bekundet mit diesem Patent, dass es für die kaiserliche Miliz notwendig ist, eine hinlängliche Versorgung mit Hafer durch Zukauf zu sichern. Daher werden die salzburgischen Obrigkeiten, Beamten und Untertanen ersucht,...
Vergleich zwischen den Vierteln Jochberg, Reith, St. Johann und Pillersee mit dem Viertel Kirchdorf wegen der ungleichen Verteilung der Militärlasten bzw. Naturallieferungen durch letztere. Es wird eine Ausgleichszahlung von 1250 Gulden vereinbart.
Kaiser Josef I. bestätigt auf Bitten der sechs Viertier und der gesamten Untertanen der Herschaft Kizpichel die Marktprivilegien, welche erstmals 1474 von Herzog Leopold von Bayern verliehen und von den nachfolgenden Herrschern konfirmiert worden ...
Regimentsadvokat Dr. Georg Falger, Landrichter der Herrschaft Kizpichl, bekundet, dass nach der 1705 vorgenommenen Beschreibung beim kurbayrischen feindlichen Einfall im Jahr 1703/4 durch Plünderung ein Gesamtschaden von 35.990 Gulden 49 kr protok...
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl, erlässt im Streit zwischen den sechs Viertlem und den Geyschneidem einen Bescheid, wonach der Arbeitslohn nach dem Regimentsbefehl von 1646, weiters nach der Handwerksordnung der Stadts...
Landgerichtsschreiber Josef Feigenputzer vidimiert die von Christoph Höffter, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl auf Bitte der sechs Viertier für sämtliche Handwerker zur Festsetzung ihres Verdienstes und Arbeitlohns ausgestellte Handw...
Das Konsistorium zu Salzburg urkundet, dass die Gemeinde St. Johann 400 Gulden für das Liebfrauengotteshaus im Kirchtal zu einer ewigen Messe und einem ewigen Licht zu genannten Bedingungen gestiftet hat. Die silberne Ampel wurde bereits früher ge...
Herzog Georg von Ober- und Niederbayem, Pfalzgraf bei Rhein, bestätigt die von seinem Vater Ludwig erlassene allgemeine Ordnung, wie sie die Bürger der Städte Ratemberg, Kufstain und Kitzpichl und die Gerichtsleute derselben auch für die Kaufleute...
Georg Falger, Stadt- und Landrichter, publiziert die Gubemialentscheidung im Lohnstreit zwischen den sechs Viertlern und den Geyschneidem, wobei man sich auf die Laxordnung von 1646 bezieht. Es wird zur Recht erkannt, dass die Erstinstanz übel geu...
Karl VI. bestätigt den Untertanen in den sechs Vierteln der Herrschaft Kizpichl, die Häute des eigenen Viehs in ihren Behausungen ungehindert bearbeiten zu dürfen. Sie sollen aber die Lederer in ihrem Gewerbe nicht beeinträchtigen, bei sonstigem V...
Die o.ö. Geheimen Räte bekunden, dass die sechs Viertier des Landgerichts Kizpichl beim bayrischen Einfall 1703 mit patriotischem Eifer unter Einsetzung von Gut und Blut mit über 3806 Wachtschichten schöne Aktionen bei der Bekämpfung des Feindes i...
Zwischen den Tischlern und Fässern in der Stadt und im Landgericht Küzpichl kommt es mit den sechs Viertlem nach Einführung der Handwerksartikel vom 28. Juli 1716 zu einem Vergleich, welcher den Taglohn und die Anzahl der Handwerker in den Viertel...
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizbühl, publiziert aus dem Gerichtsprotokoll einen Vergleich zwischen den Viertlem Sebastian Koidl zu Oberhausen, Hans Hechenperger zu Panzlen im Jochberger Viertl, Stefan Hechenperger zu Gundha...
Zwischen dem Landgericht Kuefstain und dem Pfleggericht Küzpichl wird in sieben Punkten vertraglich vereinbart, wie bei der Landmilizkompanie in Kuefstain die notwendigen Offiziere und Feldwebel auszuwählen und zu ernennen sind. Siegler: Georg Egg...
Kaiser Karl VI. bekundet, dass die Viertier der Herrschaft Kizpichl als Kläger ihn ersuchten, gegen genannte Inhaber des Pfandgerichts und insbesondere gegen die o.ö. Hofkammer als Beklagte wegen des außer Landes verkauften Viehs und Käses, das sc...
Georg Falger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl publiziert aus dem Gerichtsprotokoll einen Revers zwischen Andrä Koidl zu Gaigen und der Stadt Kizpichl wegen strittiger Steuerzugehörigkeit zweier genannter Grundstücke, welche zum Gut ...
Die landesfürstliche Kommission erlässt für das Berggerichtsamt und die Untertanen der Herrschaft Kizpichl, wie für andere Orte auch, eine Wald- und Holz-ordnung für den Heim- und Hochwald.
Die Viertier oder Hauptleute Lienhard Hirtl zu Tachsn im Jochperg, Lamprecht Grienperger, Wolfgang Lamberger, Christian Obinger zu Mitterndorf und Christian Raprechtinger werden als Vertreter der fünf Kitzbüheler Viertel Jochperg, Reut, St. Johann...
Vor Franz Ignaz Sterzinger, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizpichl, kommt es zwischen genannten Vertretern der Stadt Kizpichl und genannten Vier-tlem zum Vergleich wegen der seit 1699 angefallenen Militärunkosten. Siegler: Der Aussteller
Vergleich zwischen der Stadt Kizbichl und den sechs Viertlem wegen der zwischen 1699 und 1729 erlittenen Schäden bei den feindlichen Einfällen, Soldatenfuhren, Einquartierungen usw. Der Gesamtschaden von 590.935 ü 43 kr wird von der Stadt an die s...
Die Tiroler Landschaft erlässt wegen der herrschenden Fleischteuerung und einer Viehseuche in den benachbarten Welschen Landen eine Verordnung. Siegler: Paris Graf Wolkenstein
Vor dem o.ö. Regimentsrat Franz Adam Graf von Wicka zu Wickburg und Franz Josef Gröbmer von Wolfsthum als verordnete Kommissare kommt es zwischen den sechs Viertlem des Landgerichts und der Stadt Kizbichl wegen der Militärkonkurrenz zwischen 1699 ...
Zwischen Bürgermeister Josef Pirkl, Johann Anton Lehrberger, Benedikt Faistenperger und Ingenuin Albuin Posch, Stadtschreiber zu Kizbichl einerseits und Georg Filzer zu Hallern, Andrä Koidl zu Kinstem, Georg Pruner zu Prunem, alle drei vom Jochber...
Zwischen der Stadt Kizbichl und den sechs Vierteln des Landgerichts kommt es wegen der Steuerzugehörigkeit des Johann Seybaldt als Inhaber des Heyberger Hofes zum Vergleich. Gemäß Steuerkataster gehört dieser mit 1800 Gulden veranschlagte Hof, wel...
Die Stadt Kizbichl vergleicht sich wegen des Steuerausgleichs für den Heyberger Hof des des Johann Seybald mit den sechs Viertlem des Landgerichts. Siegler: Johann Benedikt Stöckl von Gerburg, Stadt- und Landrichter der Herrschaft Kizbichl
Vertrag zur Salzlieferung zwischen den beiden Gerichten Kueffstain und Kizbichl einerseits und dem Matthias Adamer, Gastgeber zu Angath, anderseits. Vertragspartner sind Amtsbürgermeister Johann Veit Gwercher und Salzverleger Johann Georg Mayr von...
Bürgschaftsurkunde für die beiden Städte und Gerichte Kizbichl und Kueffstain, welche Johann Edenstrasser, ehemaliger Metzgermeister zu Wörgl und nunmehr in Angath ansässig, für Matthias Adamer betreffend die Lieferung des Haller Salzes ausstellt....
Stefan floss, Benefiziat zu St. Johanns im Leukhental, stiftet für eine Messe am Maria Magdalena-Altar. Dafür überlässt er den Kirchpröpsten Silvester Tachsenpacher und Leonhard Laninger 54 Gulden an Gülten, welche zu Wantl im Jochperg (7 Gulden, ...
Salzvertrag für die Stadt und das Landgericht Kueffstain, welcher die Salzabnahme von der Pfanne in Hall zwischen den drei Gerichten Rattenberg, Kueffstain und Kizbichl regelt und bei der o.ö. Repräsentation^ und Hofkammer-Registratur hinterlegt w...
Die Stadt und das Landgericht Kizbichl schließen probeweise für ein Jahr mit dem Haller Pfannhaus einen Vertrag über die künftige Salzabnahme. Die Stadt ist durch Bürgermeister Matthias Bürckl vertreten, das Landgericht durch Leonhard Marl vom Vie...
Zwischen dem Stadt- und Landgericht Kizbichl mit genannten Vertretern und dem o.ö. Gubemium wird für den künftigen Salzbedarf aus den Haller Pfannen ein Abnahmevertrag über 1600 Fuder Salz geschlossen, welches auch für die Schmelzgewerken bestimmt...
Sebastian Koidel zu Christem, als Jochberger Viertier, Josef Oberlehner beim Schösser, als Reither Viertier, Bartlmä Bacher auf dem Brand, als St. Johanner Viertier, Georg Reischer zu Furt, als Kirchdörfer Viertier, Wolfgang Trixl zu Haus, als Pil...
Kaiserin Maria Theresia stellt für die Meister des Tischler-, Binder- und Glaserhandwerks im Stadt- und Landgericht Kizbichl eine Privilgienkonfirmation aus, welche auf die Handwerksfreiheiten ihres Vaters Karl VI. vom 28. Juli 1716 zurückgeht. In...
Vergleich zwischen den Bauem-Schneidermeistem der unteren Viertel St. Johann, Kirchdorf, Kessen und Pillersee mit jenen der oberen zwei Vierteln Reith und Jochberg. Laut Gubemialbefehl vom 13. Sept. 1768 wird die Arbeitstaxe zwar nach der Handwerk...
Vor dem Pfleger Frölichsburg und dem Schreiber Michael Manßrieder vereinbaren genannte Vertreter der sechs Viertel die lt. allerhöchstem Befehl vorgeschriebenen trockenen und nassen Maße. Demnach werden der sog. Futterschütthafer und die sonst übl...