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Verzeichnungseinheiten
Stadtverwaltung
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um 1800: Gemeindeordnung in 27 Punkten

Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so ...

Urbar Ende 14. Jhdt. - 1525

Urbar des Spitals zu Imst mit Eintragung bis 1525. Fragment eines Kundschaftsbriefes des Jörg Ostner, Richter zu Imst betreffend die Gülten des Jakob Lenz, Sohn des Hans Lenz von Arzl (Arczel).

Urbar 1493

Urbar für den Untermarkt zu Imst angelegt 1554 von Georg Ennglschalk

Urbar 1495- 1521

Urbar der St. Johannes- und St. Laurenzkirche zu Imst mit Verzeichnis von Stiftungen für Brot, Wein, Käse, Wachs und allerlei Gülten. Dazu im Anhang Kirchpropstrechnungsabschlüsse aus den Jahren 1496- 1521.

Urbar 1558

Urbar der St. Johannes- und St. Laurenzkirche zu Imst mit einer Zusammenfassung der verbrieften Rechte aus dem alten Urbarbuch angelegt von Georg Ennglschalk 1558, mit einzelnen Nachträgen aus den Jahren 1572 und 1576.

Urbar 1725

Waldaufteilungsprotokollhuch, angelegt unter dem Bürgermeister Jakob Holer hinsichtlich der Veränderungen im Waldbesitz, welche sich nach der 1722 angeordneten und durchgeführten Waldaufteilung ergeben, und einige spätere Zusätze bis 1830.

Urbar 1768

Extrakt aus dem gemeinsamen Urbar des unteren Teils Markt zu Imst von 1423, ausgezogen für die Zinsleistung zu Martini 1768.

vor 1595

Die Gemeinde Imst richtet an die o.ö. Regierung eine Bitte. Da im letzten Winter und auch dieses Jahr auf der Alpe und Weide im Patscheil (? Partschöll) durch Lawinen und Windwurf viel Holz umgerissen wurde und nur wenige Bäume stehen geblieben si...

Weidestreit zw. Markt Imst und Georg Strele

Prozeßakten des Marktes Imst mit Johann Georg Strele daselbst betreffend seinen unbefugten Schafauftrieb auf die Alpe Neder (Ochsenalpe) mit älteren auf das Eigentumsrecht derselben bezüglichen Akten (vgl. Nr. S73).

Weistum des Untern Marktes Imst

Darin auch: 1 Blatt mit Aufzeichnung, daß Bürgermeister Paul Haler und andere Ratsbürger die ''gemähte Ehehaft' am 19. Feber 1682 der Bürgerschaft neulich vorgelesen haben.

Zunft und Gewerbeangelegenheiten der Müller und Bäcker

Kaiserin Maria Theresia erläßt zur Förderung und Aufnahme der Gewerbe und des Handels die Aufhebung des Wochenlohnes und führt dafür den Taglohn ein. Die Gesellen sollen künftig für den Tag, den sie gearbeitet haben, von den Meistern täglich Lohn ...

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