Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1800 (Anlage)
Erschließungsstufe
Serie
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so muß es geschätzt werden. Entsteht eine Feuersbrunst, so sollen die Glocken geläutet werden. Jeder muß den Aufruf zur Gemeindeversammlung Folge leisten. Vor St. Georgi dürfen keine Zäune aufgestellt werden. Schäden im Prunnholz sind zu vergüten. Kein lediger Gesell darf ein Vieh halten. Schäden von Stieren oder Fohlen sind zu vergüten. Ein krankes Vieh (Roß) darf nicht aufgetrieben werden. Wer im Wald Vieh hütet, soll gepfändet werden. Weitere Holzschlageverbote werden ausgesprochen. Die Brücke bei der oberen Mühle soll Stefan Gstrein erhalten. Weitere Weidegebote- und Verbote werden verhängt. Die ausgesprochenen Strafen sind mit 6 kr bis 24 kr festgelegt.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M368 b