Serie 319 - um 1800: Gemeindeordnung in 27 Punkten

Signatur

AT StA Imst StV-2-319

Alternative Signatur

Titel

um 1800: Gemeindeordnung in 27 Punkten

Datum/Laufzeit

  • 1800 (Anlage)

Erschließungsstufe

Serie

Umfang und Medium

Original Papier Doppelblatt

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so muß es geschätzt werden. Entsteht eine Feuersbrunst, so sollen die Glocken geläutet werden. Jeder muß den Aufruf zur Gemeindeversammlung Folge leisten. Vor St. Georgi dürfen keine Zäune aufgestellt werden. Schäden im Prunnholz sind zu vergüten. Kein lediger Gesell darf ein Vieh halten. Schäden von Stieren oder Fohlen sind zu vergüten. Ein krankes Vieh (Roß) darf nicht aufgetrieben werden. Wer im Wald Vieh hütet, soll gepfändet werden. Weitere Holzschlageverbote werden ausgesprochen. Die Brücke bei der oberen Mühle soll Stefan Gstrein erhalten. Weitere Weidegebote- und Verbote werden verhängt. Die ausgesprochenen Strafen sind mit 6 kr bis 24 kr festgelegt.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 32/M368 b

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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Verwandte Personen und Organisationen

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