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Nachlasshandlung

getreulich zu verwalten. Gegen dem, daß sieSteuern und Oblagen, so wie sie angelegt undbetrieben werden, samt dem Zins an Franz Stau-dacher nach Gebühr abführen, wird ihraufzurathen des Mitvormundes der über-schrankte Nutzgenuß des ehemännlichenVe...

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Nachlasshandlung

Taxe:Ab 458 fl 20 kr a i p c - .4 f 38 krErklären - 10 krAbth. - 1 flEinantw. - 1 flSchreibg. - 8 krUrkund - 15 krSperr - 22 1/2kr(Jezentin?) - 22 1/2 kr(Summe) 7 fl 56 krSchulfond - 1flStemplintripplo - 3 fl(Summe) . 11 fl 56 kr

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Nachlasshandlung

Zusammenstellung des Aktivstandesan Fahrnissen 171 fl 32 kr" Realitäten 970 fl 2 krin Summe 1041 fl 32 krHierauf haften folgendePassiven Dem Franz Staudacher von Flaurling,Hypohthekarisch auf dem Acker Cat. Nr54 Litt...

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Nachlasshandlung

Gegen zugestandenen Nutzgenuß desehenännlichen Vermögens verzichtet dieWittwe natürlich dermahl auf den gesetz-lichen Nutzgenußzins, behält sich je-doch solchen für die Zeit, als der Besitzerselbst die Wirthschaft führen sollte bevor.Nachgestellte...

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Geschehen beym k.k. LandgerichtTelfs den 23ten Novbr 1839Vordem Landgerichtsadjunkten von Hörmann.Laut Sperrelation vom 29. Oktbr d. JsNr: 1124/189 verstarb am 19ten Jänner d. jszu FlaurlingJoseph PrantlBauersmann im 59ten Jahre ohne letztwilli-ge...

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Nachlasshandlung

und der Vermögensstand liquidirt,wie folgt:a. Von Baarschaft war nichts vorhanden.b. Von Fahrnissen.Solche sind laut Inventar v. 3. März d. Js.angeschlagen und werden vorgetragenum 71 f 32 kc. An Realitäten.Cat. ...

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Nachlasshandlung

Joseph Prantl rückgelassene.Verlaßvermögen bestehend an Fahr-nissen pr 71 fl 32 kr und Realistätenpr 940 fl oder in einem Betragev. 458 fl 20 kr W. M. Öst. oder550 fl R. M. dasselben rückgelasse-nen Kindern Aloys und Samuel überdas von ihrem Vertr...

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Nachlasshandlung

Aktivvgermögens von 1041 fl 31 krR. W. ein Reines theilbares Vermögen ver-bleibt von 458 fl 20 krW. W. K. M.Oder 550 fl - kr R. M.wornach es einem der 2 minderjährigenKinder betrift ...

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Note zur Urbarablöse

No 2. STGVNote.Über das Gesuch vom 26ten März d. J. um Reitvergütung jenesGrundzinses, welchen bisher ein jeweiliger Hhr Decan in Flaurlingentrichtete, wird dem Hhr. Gemeindevorsteher folgendes erwiedert.Die Gemeinde Flaurling und der H. Decan all...

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