Vergleich wegen des Abwassers aus dem Bannwald in die Felder unter dem Dorf Anras. Hans Peundtner und Veit Mayrhanser, beide zu Anras, sowie Hans Warser, Simon Ambrosy. Michl und Matheis Hueber, alle aus Rain klagen Sebastian Zacheraser und Hans Troyer wegen des Überflußwassers, welches bei Schneeschmelze und Ungewitter vom Bannwald herab durch ihre Felder geleitet Schäden anrichtet. Die Parteien vergleichen sich, daß Peundtner, Zacheraser und Mayrhanser das Wasser jederzeit zu den Unterhofern unabgeleitet auf ihre Grundstücke durch Troyers Grund gehen lassen sollen. Jedoch soll Zacheraser einen Runst errichten, damit das Wasser nicht ausbricht und Schaden anrichtet, Beklagter Zacheraser darf das Wasser in den Acker am B(P)oden nur ableiten, wenn der Herbstroggen steht. Kommt das Wasser auf das Poenackerle beim Talele, so soll es in den St. Margarethenbach durch das Talele abgeleitet werden. Siegler: Karl Mor von Sonegg, Pfleger der Herrschaft Anras Zeugen und Beisitzer: Christian Ernfelder zu Ried, Hans Troyer, Niklas Colser zu Kolls (Obercols)
Vor Leopold Jakob Spielmann, Landrichter der Herrschaft Heinfels, übergibt Melchior Geiller, Webermeister zu St. Oswald wegen hohen Alters seine Güter seinem Sohn Oswald, da der älteste Sohn Peter zur Übernahme keine Lust zeigt.
Josef Mäscher und seine Ehegattin Maria geborene Aussersdorfer Witwe des Josef Baldauf, zu Asch, vereinigen ihre Güter. Laut Verlassenschaft und Kaufkontrakt hat diese das Witwengut am 2. Juni 1780 erworben, wofür ihr Ehegatte eine Aufzahlung von 650 Gulden zu leisten hat. Stiefvater Michl Angerer und Mutter Gertraud Sulzenbacher akontieren 800 Gulden Heiratsgut für Maria Aussersdorfer. Für die beim Kauf entnommenen Fahrnisse vergüten sie ihr 340 Gulden Für die Schulden haben die Eheleute anteilmäßig die Zinsen zu tragen. Sollte Maria Aussersdorfer vorzeitig sterben, bevor ein Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat, muß ihr Ehemann alle Verpflichtungen übernehmen. Siegler: Johann Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras
Zwischen Witwe Helena Kroll und deren 2. Ehegatten Josef Reitter wird ein neuer Bestandskontrakt geschlossen. Nach Jakob Wellier wurde am 22. Marz 1774 mit den Kindern und der Mutter und Witwe Helena geborene Kroll ein Bestandskontrakt errichtet (vgl. Nr. 90). Da sich die Witwe mit Josef Reitter verheiratet hat und der Ehemann am Hof wohnt, ist ein neuer Vertrag bis zur Großjährigkeit der Kinder zu errichten. Der Bestand gilt für beide Eheleute zu gleichen Teilen auf Gewinn und Verlust. Sie hat 300 Gulden Vermögen aus erster Ehe und zusätzlich 161 Gulden dem jetzigen Ehemann zugebracht. Josef Reiter hat 100 Gulden Muttervermögen bei seinem Vater Bartimä Reiter veranlagt sowie 11 Gulden in das Hauswesen eingebracht. Zeugen: Anton Hibler, Franz Hefter Siegler der Beglaubigung: Franz Xaver Hefter, Gerichtsschreiber
Stammbaum der Familie Mayr, Pfleger zu Anras; Aus der Ehe des Karl Mayr, Pfleger, mit Barbara Wörnl gehen zwischen 1668 und 1681 die Kinder Maria, Johann, Karl, Josef, Anton, Regina und Franz hervor. Anton Mayr, Pfleger, ist mit Katharina Kurz verehelicht. Von 1698 bis 1718 werden die Kinder Agnes, Johann Anton, Maria Anna, Barbara, Anna, Anna Maria, Josef Karl,Josef Kaspar, Elisabeth, Peter Paul (Jesuit), Johann Thomas (Pfarrer zu Layen) geboreneren. Johann Anton Mayr, Pfleger, verehelicht sich mit Maria Elisabeth Wohlgemuth von Oberplanizing. Deren drei Kinder Anton Peter, Maria Gertraud und Johann Nepomuk Stefan werden zwischen 1735 und 1740 geboreneren. Anton Peter Mayr heiratet Anna Leys zu Laimbruch. Deren Kinder Josef, Anna, Katharina, Johann und Maria werden zwischen 1772 und 1782 geboreneren.
Vor dem Taxator Franz Heffter schließen Josef Reitter, Königshäuser als Verlasser und dessen Bruder Matthes Reitter als Bestandsnehmer nach Feststellung und Taxierung der Fahrnisse einen Bestandskontrakt. Josef Reitter als Schuldner von 409 fl bei seinem Bruder verläßt auf die nächsten 8 Jahre sein ganzes König- oder Zimmerlehen gegen einen jährlichen Bestandszins von 50 Gulden Matthias übernimmt alle Grundzinse, Lasten und Giebigkeiten, hingegen muß Josef die Steuern und Gefälle tragen. Nach Ablauf der Bestandsjahre hat Matthias alles zurückzustellen und die Felder im selben Umfang bebaut und bestellt zu übergeborenen. Die Fahrnisse sind zurückzugeborenen oder in Geld nach neuerlicher Schätzung abzu lösen. Frühestens nach vier Jahren ist ein gegenseitiger Rücktritt vom Vertrag möglich, aber auch eine Verlängerungsmöglichkeit wird eingeräumt. Die Fahrnisse werden von Matthias bis zur Bezahlung der Schulden pfandrechtlich sichergestellt. Siegler: Jakob Christoph Hofstetter von Plazoli, Pfleger Zeuge: Valtin Flätscher
Der Schuldbrief für Maria Kammerlander, Witwe des Bartlma Reitter, weist an ihren Stiefsohn und Güterbesitzer Josef Reitter eine Restschuld von 83 Gulden 13 kr aus. Zur Sicherung ihrer Ansprüche hat der Schuldner den lehensherrlichen Konsensbrief auf 10 Jahre seiner Mutter übergeborenen und somit das König sieben verpfändet. Er verpflichtet sich, die Zahlungsfrist samt Verzinsung einzuhalten oder um einen Erstreckungskonsens anzusuchen. Zeugen: Peter Latscheider, Peter Fux, Mayr Siegler: Jakob Christoph Hof stetter zu Plazoll, Pfleger Quittungsvermerk und Schuldzession an die Tochter Maria für 6 Gulden von 1784 und 1791. 6 Rechnungen und Quittungsbelege beiliegend.
Den Söllhäuslern der Oblaien Asch und Winkl werden Gemein-Grundstücke zugeteilt. Laut Hofratsdekret vom 11. Juni 1782 wurden im Bachgries bei der Übertraer-Brücke in Abfaltersbach genannte öde Gründe durch Los auf folgende Untersassen aufgeteilt: Pfarrer, Johann Weiller, Peter Graf, Blasi Tilger, Johann und Josef Oberthaller, Anton und Maria Aßmair, Anton Huber, Matthias Kammerlander, Matthias Käler, Sebastian und Hanns Moser, Michael Hatzer, Philipp Fortschegger, Josef Winkler. Die zur Bewässerung notwendige Wasserrunst ist gemeinsam zu errichten. Die Archenverbauung bei der Brücke haben ebenfalls alle Teilhaber gemeinschaftlich zu erhalten. Da jeder eine eigene Zufahrt hat, ist keiner befugt, die anderen Teilstücke zu überfahren. Die Hutschaft ist nach den geltenden Verträgen vorzunehmen. Das benötigte Zaunholz hat jeder von seinem Teilwald bzw. Gemeinwald zu nehmen. Um Holzdiebereien und Schleichhandel zu verhindern, wird der Fahrweg über die Übertraer Brücke gesperrt. Die Fuhrleute sind auf den Ordinari-Weg zu verweisen. Genannte 13 Interessenten erstatten daraus das Handanloben, jährlich 3 Stift-kreuzer zu bezahlen. Siegler: Johann Baptist Hofstätter
Nach Ursula Aussersdorfer, Witwe des Kaspar Grablechner, geweste Ehewirtin Obermayers zu Asch, erfolgt die Vermögensabhandlung vor dem Gerichtsverpflichteten Josef Oberhofer und dem Johann Battista zu Plazoll, Pflegamtsadjunkt. Die erbberechtigten Kinder sind: Kaspar, derzeit im Welschland, Martha, Ursula und Helena, verehelicht mit Josef Aichner. Die Inventur samt Truheninhalt ergab höchstens 9 Gulden und wurde unter den Erben bereits aufgeteilt. Einziges Vermögen ist ein ausstehendes Guthaben vom 6. März 1781 von 158 Gulden was mit 3 % Verzinsung 171 Gulden 49 kr ergibt. Der Korn- und Schmalzvorrat beträgt 10 Gulden Davon sind Krankenkosten, zwei Versehgänge, Funeralkosten, das Austeilbrot, der Totengräber, die Totentruhe, Salz- und Herbergskosten, der Mesner, die Kerzen, der Kooperator für mehrmaliges Providieren und ein Legat für die Josef Aichnerischen Kinder zu bestreiten. Für Extramessen, Schulfonds, Besieglung, Schreibgelder, Abhandlungskosten, Gerichtsdiener, ProtokollAufschlagen, Zeugengeld, Wirtszehrung, Ausstellgeld und den Pfleger fallen 55 Gulden an. Das Reinvermögen von 116 Gulden ist auf die 3 Töchter aufzuteilen, da Kaspar schon ausbezahlt wurde. Siegler: Jakob Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras
Nach Justina Weiller, Ehegattin des Jakob Kollreider, kommt es vor dem Pflegsamtsadjunkten Johann Battista Hofstetter und dem Zeugen Franz Heffter zur Vermögensabhandlung. Die Verstorbene war in erster Ehe mit Anton Vergeiner, Tax er zu Ried, verheiratet. Deren zwei Söhne Anton und Georg sind die einzigen Erbberechtigten. Das Truhen- und Bettgewand wurde bereits an die Erben verteilt. Witwer Kollreider hat bei seiner verstorbenen Gattin 43 fl Schulden. Davon sind Bruderschaftsmessen und Extramessen von 13 fl 18 kr zu bezahlen, weiters die Tctenzehrung, die Totengräber, Almosen 4 fl, Schulfonds, Schreibgeld, Gerichtskosten, Siegelgeld, Aufschreibgeld, die Beisitzer, der Gerichtsdiener, Parteienzehrung und Zeugen. Das Reinvermögen von 17 fl 51 kr ist auf die beiden erblichen Söhne aufzuteilen. Der Witwer und Stiefvater verpflichtet sich, das Erbgeld bar auszubezahlen. Zeugen: Franz und Anton Hefter Siegler: Jakob Christoph Hofstetter, Pfleger zu Anras
Die Ober- und Unterlochmair und Engeler Gutsinhaber, sowie Anton Peter Mayr bringen an, daß ihnen laut Waldteilung von 1661, 1670 und 1699 (vgl. Urk. Nr. 23) zur Erhaltung der Stadel und Stalle ein Wald zugeteilt werden solle. Da aber die übrigen Anraser Interessenten unerlaubte Eingriffe machen und sie in ihrer Nutzung hindern, bitten sie, ihnen diesen Anspruch privat durch Aussteckung zuzueignen. Gerichtsverpflichteter Peter Vergeiner hat nach beiliegender Skizze den Wald ausgezeigt unter Berücksichtigung, daß der Dasser-Brannten-Wald in Bann bleiben solle. Die beklagten Oberkollser, Dobreiter, Dafatscher und Anraser und die ebenfalls einberufenen Söllhäusler bitten um Aufschiebung der Verhandlung, welche ihnen für sechs Wochen und drei Tag gewährt wird. Wenn kein Einspruch erfolgt, hat es wegen des übrigen Waldes beim alten zu verbleiben. Zeugen: Peter Vergeiner, Latscheider Begis.ubigungsvermerk vom 14. SepL 1785
Die Nachbarschaft zu Rain renoviert den Vergleich von 1553 mit den Mayrn zu Anras und allen, weiche auf der Anraser Alm Teil- und Gemeinrechte haben. Vor dem Anraser Anwalt Wolfgang Unterberger und den Beisitzern Niklaus Mayr zu Asch, Urban Volckhmair zu Winkl und Meister Hans Maurer vergleichen sich die Parteien: Die Mayrn dürfen bis zum St. Margarethentag ihre Ochsen auf der Anraser Alm weiden, jedoch nur mit einem eigenen Hirten. Über diesen Termin hinaus müssen die Mayrn von jedem Paar die völlige Kost geben. Sollte ein Nachbar von Rain die Almgerechtigkeit haben, so muß er genannte Bedingungen erfüllen. Auch Rösser müssen durch einen eigenen Hirten gehütet werden und nach St. Margarethen dem Ochsenhirten übergeben werden. Fremde Rösser dürfen auf der Anraser Alm nicht angenommen werden, außer sie wurden von der Nachbarschaft auch über Winter gehalten. Bei Verstoß wird eine Pön von 5 Mark festgelegt. Siegler: Karl Mor von Sonegg und Morberg, brixnerischer Pfleger der Herrschaft Anras
Vor dem Gerichtsverpflichteten Peter Vergeiner, Latscheider kommt es mit Augustin Mayrhuber zu einer Abbruchhandlung wegen des Auszugsgeldes für seine Enkel Hartmann und Maria Ascher. Da dessen drei Töchter Maria, Agnes und Barbara sehr unterschiedliche Heiratsgüter empfangen haben, beschwert sich Marx Ascher für seine Kinder und erwirkt von seinem Schwiegervater die Zusage, von dessen Auszugsgeld 100 Gulden den beiden Enkeln zu vermachen. Zwei Tage vor der Tagsatzung zieht Augustin Mayrhuber durch seinen Sohn Anton und den Schwiegersohn Josef Libiseller Platzolier zu Aßling diese Zusage wieder zurück. Daher muß der bettlägrige Augustin Mayrhuber vom Gericht von zwei Zeugen aufgesucht und befragt werden, was, wann, wieviel oder wie wenig er den Ascherischen Enkeln von seinem Auszuggeld vermachen wolle, um es aufzuschreiben und es bis zu seinem Tod aufzubewahren. Er entschließt sich, 50 Gulden für beide Enkel ungeschmälert der übrigen Erbansprüche zu geben, wenn er das Auszuggeld nicht selbst benötige. Zeugen: Bartlma VerZeiner, Hiebier und Felix Unterweger, Peintner Siegler: Johann Baptist Hofstetter, Pfleger zu Anras
Nach Ableben des Johann Thomas Mayr, Pfarrer zu Layen, wird von dessen Erben in Anras die Rechnungslegung von Franz Ruez, Waldaufseher und Weinschreiber zu Layen gerichtlich angefordert um einen Extrakt aus der Gemeinschaftsrechung anzufertigen. Es geht um die Verrechnung von 640 Gulden wovon 170 Gulden an Margreth Hilber, ehemaligen Häuserin des Pfarrers. samt Zinsen zu erstatten sind. Der Restbetrag wird für allfällig auftretende Schulden zurückbehalten. Weitere aushaftende Guthaben aus der Erbmasse sind bei Franz Ignaz von Pillati und bei Ursula Grämbstaller laut Schuldbrief von 1783 veranlagt. Eine Zuteilung an die Erben soll erst bei der Abhandlung erfolgen. Unterschriften: Johann Perathan(n)er, Benefiziat und Josef Alius Perathaner, Kooperator zu Sillian. Franz Kelz und Felix Urban Lunz, als Vertreter der Pater Anton von Mayrischen Erben. Zeugen: Philipp Jakob Miller, Gerichtsschreiber und Simon Oberrudiferia, Schreiber
Schuldbrief des Matthias Gruber zu Übertra für Stefan Oberthaler zu Oberkolls. Gruber bestätigt, daß er 200 Gulden bar von Oberthaler empfangen habe. Dafür zinst er jährlich 3 1/2 % zu Candidi bei gegenseitiger halbjähriger Kündigungsfrist. Als Sicherstellung verpfändet der Schuldner sein gesamtes Vermögen. Zeugen: Valentin Flätscher und Anton Hefter Siegler: Johann Battista Hofsteller, Pfleger der Herrschaft Anras