Ähnlich dem ersten Entwurf (siehe U 37) werden Zweck und Ziel des Vereins definiert. Im § 10 beruft man sich auf das Landesgesetz vom 27. Dezember 1881 ISt. 1882. Die Höhe der Entschädigung richtet sich auch nach den verwertbaren Teilen des verung...
Vertragsprotokoll über den Abbau von Tuffstein mit einer Münchner Firma. Schreiben der Firma Zwisler von München wegen Zahlungsergänzung über 80 fl vom 19. Juni 1891. Ein weiterer Vertrag mit den Innsbrucker Kaufleuten Sebastian Kandier und Josef ...
Auf Grund der Klage des Matthäus Kelpp zu Pettneu wegen des Abtriebes von Schafen in Notfällen, obwohl obrigkeitliche Dekrete bestehen, daß Vieh bei Gefahr unverzüglich abgetrieben und aufgehoben werden soll (insbesondere Alpvieh), gibt die Gerich...
Unterfertigte Ratsbürger zu Fritzlar in Hessen bekunden, daß Meister Konrad Möller im Tirolischen gebürtig, jetzt Bürger zu Fritzlar in Hessen, einen Sohn namens Johann Adam hinterläßt, welcher auch Lust zum Maurerhandwerk trägt, weshalb er sich u...
Abweichend von der Imster Zunftordnung sollen auf Wunsch der Vorgesetzten und Meister bei er Lad zu Pettneu folgende Artikel der in Wien neu zu beantragenden Ordnung geändert, verkürzt oder erweitert werden:1) Der Tinzltag ist zu St. Sebastiani na...
Da sich Imst entschlossen habe, die Afterlade des Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer- und Zimmerhandwerks im Gericht gegen "Darschießung eines gewissen Quantums" abzugeben, so wurde diese durch den Kaiser aufgehoben und den Imstern befohlen...
Geburtsbrief für Johann Lerp.- Wilhelm Ludwig von Harstall, Gerichtsherr zu Mihla etc. stellt auf Bitte des Heinrich Lerp aus Mihla gebürtig für dessen sechstgeborenen Sohn Johann zwecks Zulassung zur Maurerzunft und Erlernung des Handwerks bei Me...
Das Universaltaxamt der geheimen österr. Hofkanzlei quittiert den Empfang von 50 fl für die Ausstellung einer Privilegienkonfirmation der Maurer, Steinmetz und Zimmerleute im Stanzertal durch Herrn Hofagenten von Seeger. Der Eingang der Taxe wird...
Über die vom Pflegamt Landeck vorgebrachte Angelegenheit hat das Gubernium folgendes verfügt: Diejenigen (Maurer-)Meister, die nachweislich ausländische Akkordarbeiten schon vor dem ergangenen Verbot übernommen haben, sowie jene Gesellen, die wege...
Das Kreisamt Imst weist das Pflegamt Naudersberg darauf hin, daß die Gubernialverordnung vom 18. April 1788 keineswegs die Trennung der Laden vorschreibt, sondern nur das persönliche Erscheinen von über 6 Stunden entfernten Handwerkern aufhebt. Da...
Eine Regelung des Landesfürsten und Kaisers Karl I. (sic) vom 16.6.1709 über die Ausübung des Handwerks der Maurer, Steinhauer, Steinmetzen und Zimmerleute für Paznaun, zu dem auch Ischgl und Galtür gehören, wurde mehrmals nicht eingehalten bzw. b...
Das Landrichteramt Naudersberg erteilt dem substituierten Richteramte zu Ischgl folgende Weisung:Auf Grund eines Streites zwischen den Maurern von Kappl und denen von Ischgl und Galtür werden jene aufgefordert, sich nach Handwerksbrauch zu verhalt...