Kaiserin Maria Theresia erläßt zur Förderung und Aufnahme der Gewerbe und des Handels die Aufhebung des Wochenlohnes und führt dafür den Taglohn ein. Die Gesellen sollen künftig für den Tag, den sie gearbeitet haben, von den Meistern täglich Lohn ...
Darin auch: 1 Blatt mit Aufzeichnung, daß Bürgermeister Paul Haler und andere Ratsbürger die ''gemähte Ehehaft' am 19. Feber 1682 der Bürgerschaft neulich vorgelesen haben.
Prozeßakten des Marktes Imst mit Johann Georg Strele daselbst betreffend seinen unbefugten Schafauftrieb auf die Alpe Neder (Ochsenalpe) mit älteren auf das Eigentumsrecht derselben bezüglichen Akten (vgl. Nr. S73).
Die Gemeinde Imst richtet an die o.ö. Regierung eine Bitte. Da im letzten Winter und auch dieses Jahr auf der Alpe und Weide im Patscheil (? Partschöll) durch Lawinen und Windwurf viel Holz umgerissen wurde und nur wenige Bäume stehen geblieben si...
Waldaufteilungsprotokollhuch, angelegt unter dem Bürgermeister Jakob Holer hinsichtlich der Veränderungen im Waldbesitz, welche sich nach der 1722 angeordneten und durchgeführten Waldaufteilung ergeben, und einige spätere Zusätze bis 1830.
Urbar der St. Johannes- und St. Laurenzkirche zu Imst mit einer Zusammenfassung der verbrieften Rechte aus dem alten Urbarbuch angelegt von Georg Ennglschalk 1558, mit einzelnen Nachträgen aus den Jahren 1572 und 1576.
Urbar der St. Johannes- und St. Laurenzkirche zu Imst mit Verzeichnis von Stiftungen für Brot, Wein, Käse, Wachs und allerlei Gülten. Dazu im Anhang Kirchpropstrechnungsabschlüsse aus den Jahren 1496- 1521.
Urbar des Spitals zu Imst mit Eintragung bis 1525. Fragment eines Kundschaftsbriefes des Jörg Ostner, Richter zu Imst betreffend die Gülten des Jakob Lenz, Sohn des Hans Lenz von Arzl (Arczel).
Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so ...
Ältere Rodordnung für den Wasserwaal, der durch die Schattleiten (?) geht. Einleitend werden wie bei der späteren Abschrift die wichtigsten Bestimmungen festgelegt und die Übertretung mit 2 Ib Berner bestraft. Es folgen namentlich die Berechtigten...